65. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns

06.03.2024

Pressemitteilung Nr. 24/2024 vom 5. März 2024

 

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns begeht am 6. März 2024 ihren 65. Geburtstag.

Monika Hermanns studierte von 1977 bis 1982 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie legte 1982 das Erste und 1986 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Im Anschluss wirkte sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Recht der Universität des Saarlandes. Im Jahr 1990 trat Monika Hermanns als Richterin in den Justizdienst des Saarlandes ein und wurde zunächst bis 1993 an das Ministerium der Justiz des Saarlandes abgeordnet. Dort war sie Pressesprecherin und persönliche Referentin des damaligen Justizministers. Von 1993 bis 1994 war Monika Hermanns als Richterin am Landgericht in einer Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken tätig. Im Anschluss folgte von 1995 bis 1997 eine Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof. Im Jahr 1998 wurde Monika Hermanns zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und bis 1999 an die Staatskanzlei des Saarlandes abgeordnet. Sie leitete dort die Abteilung Recht und Koordination. Anschließend wirkte Monika Hermanns bis zum Jahr 2004 in verschiedenen Zivilsenaten des Saarländischen Oberlandesgerichts. Im Jahr 2004 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem VIII. Zivilsenat zugewiesen. In den Jahren 2009 und 2010 übernahm sie das Amt der Präsidialrichterin beim Bundesgerichtshof. In den Jahren 2001 bis 2010 war sie zudem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes.

Monika Hermanns gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats von November 2010 bis Januar 2023 an. Ihr Dezernat umfasste unter anderem Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren auf den Gebieten des Steuerrechts (Einkommensteuer-, Kirchensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuerrecht), des Zwangsvollstreckungsrechts, des Insolvenzrechts und des Kaufrechts sowie Verfahren zur Feststellung der Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 Grundgesetz. Als Berichterstatterin hat sie zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen zur Unvereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf das Ehegattensplitting (BVerfGE 133, 377), zur Unvereinbarkeit der steuerlichen Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften beim Verlustabzug aufgrund schädlichen Beteiligungserwerbs (BVerfGE 145, 106), zu Erstausbildungskosten (BVerfGE 152, 274), zu vorausgezahlten Erbbauzinsen (BVerfGE 157, 177) und zur Privilegierung von Gewinneinkünften (BVerfGE 160, 41).

In den Jahren 2015 bis 2023 war Monika Hermanns stellvertretendes Mitglied der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission). Als „Saarlandbotschafterin“ engagiert sie sich zudem seit vielen Jahren ehrenamtlich für ihre Wahlheimat.

Zum Ende ihrer Dienstzeit wurde Monika Hermanns vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

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