65. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing

09.01.2024

Pressemitteilung Nr. 2/2024 vom 8. Januar 2024

 

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing wird am 9. Januar 2024 sein 65. Lebensjahr vollenden.

Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing absolvierte 1979 ein Sprachstudium an der Universität Grenoble Alpes. Im selben Jahr nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg auf, welches er 1985 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Von 1981 bis 1983 war Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing zudem Student der Philosophie. Des Weiteren studierte er das Fach Klavier an den Staatlichen Hochschulen Freiburg (Diplom-Musiklehrerprüfung) und Stuttgart (Künstlerische Abschlussprüfung). Nach seinem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1989 war er von 1992 bis 1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Nach der Promotion 1996 folgte 1997 die Habilitation an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Bielefeld und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg war Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing von 1998 bis 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Augsburg. Dort war er von 2003 bis 2005 Dekan der Juristischen Fakultät. Nach einem Forschungsaufenthalt in Paris im Jahr 2006 ist Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Zudem war er als Visiting Scholar an der University of Michigan und als Gastprofessor an den Universitäten Paris I (Panthéon-Sorbonne), Paris II (Panthéon-Assas) und Lyon III (Jean-Moulin), der Jagiellonen-Universität in Krakau sowie der University of Pennsylvania tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Gay-Lussac-Humboldt-Preis verliehen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing gehörte dem Bundesverfassungsgericht von April 2008 bis Juli 2020 als Mitglied des Ersten Senats an. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung, das Recht der Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit, das Versammlungsrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Datenschutzrecht. Als Berichterstatter hat Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet, etwa die Entscheidungen „Wunsiedel“ (BVerfGE 124, 300), „Vorratsdatenspeicherung“ (BVerfGE 125, 260), „Fraport“ (BVerfGE 128, 226), „BKA-Gesetz“ (BVerfGE 141, 220), „Stadionverbot“ (BVerfGE 148, 267), „Kfz-Kennzeichenkontrolle II und III“ (BVerfGE 150, 244 und BVerfGE 150, 309), „Recht auf Vergessen I und II“ (BVerfGE 152, 152 und BVerfGE 152, 216) sowie „BND – Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ (BVerfGE 154, 152).

Nach Beendigung seiner Amtszeit kehrte Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing auf seinen Lehrstuhl an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zurück. Von April 2021 bis März 2022 war er Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn.

Zum Ende seiner Dienstzeit wurde Prof. Dr. Dr. h. c. Johannes Masing vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Im September 2022 hat ihm die Universität Lyon III (Jean Moulin) die Ehrendoktorwürde verliehen.

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