Antrittsbesuch des Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht am 18. Oktober 2012

08.10.2012

Bundespräsident Joachim Gauck wird am 18. Oktober 2012 auf Einladung des Bundesverfas-sungsgerichts nach Karlsruhe reisen. Neben Gesprächen mit den Richterinnen und Richtern sind Begegnungen des Bundespräsidenten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesver-fassungsgerichts geplant. Der Besuch setzt die seit Jahren zwischen beiden Verfassungsorganen gepflegte Tradition regelmäßiger Treffen fort.

Hinweise zum Ablauf

Die Ankunft des Bundespräsidenten am Bundesverfassungsgericht ist gegen 11.00 Uhr vorgese-hen. Für die Poolführer besteht Gelegenheit, Foto- und Filmaufnahmen von der Ankunft des Bundespräsidenten und seiner Begrüßung durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts im Außenbereich vor dem Eingang des Bundesverfassungsgerichts zu fertigen. Die Poolführer sowie die akkreditierten Pressevertreter/-innen werden gebeten, sich dort bis spätestens 10.40 Uhr einzufinden. Später eintreffende Personen können nicht zugelassen werden. Interviews sind nicht vorgesehen.

Der presseöffentliche Teil des Besuchs wird gegen 11.55 Uhr fortgesetzt. Der Bundespräsident wird sich vor dem Sitzungssaal in das Gästebuch des Bundesverfassungsgerichts eintragen. Ab ca. 12.00 Uhr folgt im Sitzungssaal die Begegnung des Bundespräsidenten mit den Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts. Die Begegnung wird durch ein Grußwort des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, und eine anschließende Rede des Bundespräsidenten eingeleitet. Die akkreditierten Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich hierzu bis spätestens 11.45 Uhr auf der Pressetribüne des Sitzungssaalseinzufinden. Zugang zum Sitzungssaal besteht nur für die Poolführer. Für die Poolführer steht hierbei ausschließlich der hinten rechts gelegene Eingang zum Sitzungssaal zur Verfügung. Der hinten links gelegene Eingang (einschließlich der Bereich unmittelbar um das Gästebuch) ist für den Bundespräsidenten freizuhalten. Interviews sind auch in diesem Teil der Begegnung nicht vorgesehen.

Direkt nach den Ansprachen besteht für die poolführenden Fotografen Gelegenheit, Gruppenauf-nahmen vom Bundespräsidenten mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsge-richts zu fertigen. Damit endet der presseöffentliche Teil der Begegnung.

Akkreditierungshinweise

Interessierte Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich schriftlich bis spätestens

Donnerstag, den 11. Oktober 2012, 10.00 Uhr,

unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721 9101-461). Dabei sind der Name, Vorname, das Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die Presseausweisnummer mitzutei-len. Für erstmalige Anmeldungen ist ein gültiger Presseausweis vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, für wen die Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestäti-gung per E-Mail versandt.

Die akkreditierten Medienvertreter-/innen dürfen sich ausschließlich in den zugewiesenen Berei-chen aufhalten.

Falls Standplätze für Technikfahrzeuge (SNG-, Schnitt- und Übertragungswagen) benötigt wer-den, sind diese bei Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden ebenfalls nach Ein-gang des Antrags vergeben. Die entsprechenden Formulare befinden sich als pdf-Datei auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de.

Für Foto- und Filmaufnahmen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils zwei Kameras) sowie vier Fotografen (zwei Agenturfo-tografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung). Eine Verkabelung im Sitzungs-saal ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die Bestimmung der Pool-Mitglieder bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. Die Pool-Mitglieder verpflichten sich, gefertigte Film- und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen auf entsprechende Bitte zur Verfü-gung zu stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.

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