BAG: Kein Schriftformerfordernis bei Beendigung eines Umschulungsvertrags

23.01.2006

Bundesarbeitsgericht

Die Aufhebung eines Umschulungsvertrags iSv. § 1 Abs. 4, § 47 BBiG aF bedarf nicht gem.

§ 623 BGB der Schriftform. Durch die Beschränkung dieser Vorschrift auf das Arbeitsverhältnis

erfasst sie nicht ein Dienstverhältnis, das nicht die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses

aufweist. § 623 BGB findet auf einen solchen Umschulungsvertrag auch keine entsprechende

Anwendung.

Die Klägerin absolvierte eine Umschulung zur „Berufskraftfahrerin Personenverkehr“. Die

Maßnahme sollte in der Zeit vom 17. Dezember 2001 bis zum 12. September 2003 erfolgen.

Die Klägerin erhielt für die Dauer der Umschulung von der Agentur für Arbeit Unterhaltsgeld.

Am 4. Juli 2002 fand ein Gespräch statt, dessen Inhalt streitig ist. Mit der Klage begehrt die

Klägerin die Feststellung, dass zwischen den Parteien auch über den 6. Juli 2002 hinaus ein

Umschulungsverhältnis bestanden hat. Sie behauptet, das Umschulungsverhältnis sei nicht

am 4. Juli 2002 zum 5. Juli 2002 einvernehmlich aufgehoben worden. Eine mündliche Aufhebung

des Umschulungsvertrags sei überdies formwidrig und daher nichtig.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung

der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat

Erfolg. Da streitig geblieben ist, ob in dem Gespräch am 4. Juli 2002 mündlich die Aufhebung

des Umschulungsvertrags vereinbart wurde und hierzu keine tatrichterlichen Feststellungen

vorliegen, war das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufzuheben und der Rechtsstreit zur

neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen.

BAG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 -

 

Vorinstanz: Sächsisches LAG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 10 Sa 515/03 -

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell