BAG: Kündigungsfrist und Klagefrist

19.12.2005

Bundesarbeitsgericht

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss

er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage

beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung als von Anfang an

rechtswirksam (§ 7 KSchG). Wendet sich der Arbeitnehmer dagegen nicht gegen die Auflösung

des Arbeitsverhältnisses an sich, sondern macht lediglich geltend, bei einer ordentlichen

Kündigung habe der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so kann er dies

auch außerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG tun. Die unzutreffende Berechnung der Kündigungsfrist

durch den Arbeitgeber macht die ordentliche Kündigung nicht insgesamt unwirksam,

sondern betrifft lediglich den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit.

In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Klägerin bei der Beklagten, die

eine private Pflegestation betrieb, seit 1996 als Hauspflegerin beschäftigt gewesen. Die Beklagte

hatte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin am 20. Januar 2004 zum 6. Februar 2004

gekündigt. Eine Klage nach § 4 KSchG hatte die Klägerin nicht erhoben. Erst am 17. März

2004 machte sie durch eine beim Arbeitsgericht erhobene Klage auf Vergütung für die Zeit

bis zum 31. März 2004 geltend, die Kündigung wirke erst zum 31. März 2004, weil die gesetzliche

Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende betrage. Die Klage hatte - wie

schon in der Vorinstanz - auch vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 -

Vorinstanz: LAG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 9 Sa 1854/04 -

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell