BFH: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07
dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es
mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das
gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach
deutschem Recht nur bestimmte Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer
befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der
Steuerbefreiung ausgenommen sind.
Die Mitgliedstaaten sind nach dem Gemeinschaftsrecht gehalten, Wetten,
Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu
befreien. Sie können jedoch Bedingungen und Beschränkungen für die
Steuerbefreiung festlegen. Nach dem vom deutschen Gesetzgeber mit Wirkung vom
6. Mai 2006 neu geregelten § 4 Nr. 9 Buchst b des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
sind nur bestimmte unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze
(Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien, Ausspielungen und
Oddset-Wetten) von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrzahl der Glücksspiele
einschließlich der im vorliegenden Streitfall zu beurteilenden Spiele an
Geldspielautomaten ist danach umsatzsteuerpflichtig. Deshalb war bereits im
Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG
umstritten, ob dies mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts im Einklang
steht.
Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der BFH Zweifel, ob der deutsche Gesetzgeber
den ihm durch das Gemeinschaftsrecht eingeräumten Spielraum bei der
Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst b UStG eingehalten hat.