BFH: Klaus Offerhaus 80 Jahre

13.10.2014

Pressemitteilung Nr. 67/2014 vom 10. Oktober 2014

Prof. Dr. Klaus Offerhaus, von 1994 bis 1999 Präsident des Bundesfinanzhofs, feiert am 12. Oktober 2014 seinen 80. Geburtstag.

Sein Werdegang als herausragender Steuerrechtler begann 1962 nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Eintritt in die Finanzverwaltung. Bereits im Jahr 1975 – nachdem er vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof und weitere fünf Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig war – wurde Klaus Offerhaus zum Bundesrichter am Bundesfinanzhof gewählt. 1988 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof. Zwei Jahre später wurde ihm das Amt des Vizepräsidenten und weitere vier Jahre danach das des Präsidenten des Bundesfinanzhofs übertragen.

Das juristische Wirken von Klaus Offerhaus galt stets dem Ziel, dem Steuerrecht Maß und Verlässlichkeit zu geben, die individuelle Steuerlast einsichtig zu machen, die Entscheidungen von Gesetzgeber und Rechtsprechung verständlich zu vermitteln sowie das Zusammenwirken der verschiedenen Staatsgewalten im Dienste der Steuergerechtigkeit zu pflegen und zu verbessern.

Im Rahmen von Lehraufträgen an der Universität Augsburg sowie von zahlreichen Fachveranstaltungen gab er sein umfassendes Wissen weiter. Die eigene wissenschaftliche Tätigkeit findet ihren Ausdruck in einer kaum überschaubaren Zahl von Veröffentlichungen in der steuerrechtlichen Fachliteratur. Noch heute ist der Jubilar dem Steuerrecht eng verbunden, ein Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, dessen Mitherausgeber er ist, trägt seinen Namen.

Klaus Offerhaus ist Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und des Bayerischen Verdienstordens.

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