BFH: Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. h. c. Wolfgang Spindler tritt in den Ruhestand

31.03.2011

Ende März 2011 tritt der Präsident des Bundesfinanzhofs

Dr. h. c. Wolfgang Spindler

mit dem Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Wolfgang Spindler begann seine Laufbahn nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg und Bonn im Jahr 1975 in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 1978 wurde er Richter am Finanzgericht Düsseldorf. Von 1979 bis 1982 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, danach wieder Richter am Finanzgericht Düsseldorf. Nach seiner Wahl durch den Bundesrichterwahlausschuss wurde Wolfgang Spindler im Juli 1991 zum Bundesrichter ernannt und vom Präsidium des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen dem IX. Senat zugewiesen, der seinerzeit im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten über die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zuständig war. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter und gleichzeitig zum Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs Ende Januar 2000 übernahm Wolfgang Spindler den Vorsitz in "seinem", dem IX. Senat, den er auch als Präsident beibehalten hat.

Als Präsident des Gerichts hat sich Wolfgang Spindler besonders für die Verbesserung des Rechtsschutzes in Steuersachen durch eine deutliche Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und den Abbau älterer Verfahren im Bundesfinanzhof engagiert. In der Zeit seiner Präsidentschaft sank die Zahl der beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren trotz annähernd gleicher Eingangszahlen von ca. 2.900 auf 2.300 Fälle. Die durchschnittliche Dauer aller erledigten Verfahren sank im selben Zeitraum von elf auf acht Monate. Ein wichtiges Anliegen war Wolfgang Spindler auch die Wahrung der verfassungsrechtlich bestimmten Kompetenz der Finanzrechtsprechung als verbindlicher Interpret der Steuergesetze und Kontrollinstanz gegenüber der Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang hat er sich nachdrücklich gegen die Nichtanwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs mit Breitenwirkung durch die Finanzverwaltung ausgesprochen. Steuerpolitisch setzte sich Wolfgang Spindler wie seine Amtsvorgänger für ein einfacheres Steuerrecht ein, das allein der Erzielung von Staatseinnahmen und nicht unterschiedlichsten sonstigen politischen Zwecken dient.

Weitere Schwerpunkte seiner Präsidentschaft waren die Pflege persönlicher Kontakte und die Schaffung von Gesprächsforen zwischen den Richterinnen und Richtern des Bundesfinanzhofs und den Vertretern der Beraterschaft, der Finanzverwaltung sowie anderer oberster in- und ausländischer Gerichte, die Förderung des steuerjuristischen Nachwuchses sowie die Intensivierung des Diskurses zwischen den Richterinnen und Richtern des Bundesfinanzhofs und der Steuerrechtswissenschaft.

In einer Vielzahl von Vorträgen an Universitäten, Vereinigungen zur Förderung des Steuerrechts und Juristischen Gesellschaften sowie Grußworten auf Kongressen, Amtseinführungen und Jubiläumsfeiern hat Wolfgang Spindler den Bundesfinanzhof repräsentiert. Er vertrat das Gericht außerdem in wichtigen Gremien und Institutionen.

Als Steuerrechtswissenschaftler ist Wolfgang Spindler in vielfältiger Weise tätig geworden. Schwerpunkte seines literarischen Wirkens sind verfassungsrechtliche Fragestellungen, Themen aus der vom IX. Senat zu bearbeitenden Rechtsmaterie, steuerverfahrensrechtliche Abhandlungen und Kommentierungen sowie Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Stellung des Bundesfinanzhofs im gewaltengeteilten Rechtsstaat. Gerade die Themen aus dem zuletzt genannten Bereich, wie z.B. "Vertrauensschutz im Steuerrecht", "Nichtanwendungserlass im Steuerrecht" oder "Steuerrecht im Spannungsverhältnis zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung" haben ihn in den letzten Jahren seiner Präsidentschaft besonders bewegt. Seit dem Jahr 2001 ist Wolfgang Spindler außerdem Mitglied im Vorstand der Münchner Steuerfachtagung, die alljährlich einen der größten Kongresse auf dem Gebiet des Steuerrechts durchführt. Von 1996 bis 2005 nahm er eine Vortrags- und Lehrtätigkeit an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena wahr. Diese verlieh ihm im Jahr 2004 die Ehrendoktorwürde "für sein wissenschaftliches Werk und seine herausragenden Verdienste um den Transfer wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis der Steuerrechtsprechung".

Wolfgang Spindler wird am morgigen Donnerstag in einem Festakt in der Münchner Residenz von der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verabschiedet. Im Rahmen der Veranstaltung wird ihm eine Festschrift übergeben, die sein rechtspolitisches Wirken und seine wissenschaftlichen Beiträge würdigt.

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