BGH: Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines ehemaligen Heilbronner Kommunalpolitikers wegen Totschlags

19.05.2006

Bundesgerichtshof

Das Landgericht Heilbronn hat am 26. Oktober 2005 einen 50-jährigen

ehemaligen Kommunalpolitiker, der von 1992 an zehn Jahre lang für die Partei

der Republikaner Mitglied des Heilbronner Stadtrats war, wegen Totschlags zu

einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen erwürgte der Angeklagte am frühen Morgen des

24. Februar 2005 seine damals 48-jährige Ehefrau. Die Ehe war von

körperlichen und auch sexuellen Übergriffen seitens des Angeklagten geprägt.

In der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2005 war der Angeklagte wieder

gegenüber seiner Ehefrau tät-lich geworden. Nachdem sie anschließend zu Bett

gegangen war, allerdings noch nicht schlief, kam der Angeklagte in das

Schlafzimmer, setzte sich auf sie, fixierte mit seinen Beinen ihre Arme und

drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht. Sodann hielt er ihr mit beiden

Händen Mund und Nase zu und würgte sie massiv am Hals, sodass sie zunächst

das Bewusstsein verlor und nach mindestens zwei weiteren Minuten verstarb.

Daraufhin fasste der Angeklagte den Entschluss, sich selbst zu töten. Er

fuhr mit dem Pkw nach Frankreich und stürzte sich dort mit dem Fahrzeug in

eine Schlucht, wobei er zuvor im Innenraum Schwarzpulver verstreut und

Benzin vergos-sen hatte und beim Sturz ein Feuerzeug in der Hand hielt. Der

Angeklagte überlebte mit schweren, aber nicht lebensgefährlichen

Verletzungen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Mai 2006 die Revision des

Ange-klagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des

Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 142/06

 

Landgericht Heilbronn - Urteil vom 26. Oktober 2005 - 1 Ks 12 Js 5059/2005

 

Karlsruhe, den 18. Mai 2006

 

 

Bundesgerichtshof

 

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