BGH: Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines ehemaligen Heilbronner Kommunalpolitikers wegen Totschlags
Bundesgerichtshof
Das Landgericht Heilbronn hat am 26. Oktober 2005 einen 50-jährigen
ehemaligen Kommunalpolitiker, der von 1992 an zehn Jahre lang für die Partei
der Republikaner Mitglied des Heilbronner Stadtrats war, wegen Totschlags zu
einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen erwürgte der Angeklagte am frühen Morgen des
24. Februar 2005 seine damals 48-jährige Ehefrau. Die Ehe war von
körperlichen und auch sexuellen Übergriffen seitens des Angeklagten geprägt.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2005 war der Angeklagte wieder
gegenüber seiner Ehefrau tät-lich geworden. Nachdem sie anschließend zu Bett
gegangen war, allerdings noch nicht schlief, kam der Angeklagte in das
Schlafzimmer, setzte sich auf sie, fixierte mit seinen Beinen ihre Arme und
drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht. Sodann hielt er ihr mit beiden
Händen Mund und Nase zu und würgte sie massiv am Hals, sodass sie zunächst
das Bewusstsein verlor und nach mindestens zwei weiteren Minuten verstarb.
Daraufhin fasste der Angeklagte den Entschluss, sich selbst zu töten. Er
fuhr mit dem Pkw nach Frankreich und stürzte sich dort mit dem Fahrzeug in
eine Schlucht, wobei er zuvor im Innenraum Schwarzpulver verstreut und
Benzin vergos-sen hatte und beim Sturz ein Feuerzeug in der Hand hielt. Der
Angeklagte überlebte mit schweren, aber nicht lebensgefährlichen
Verletzungen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Mai 2006 die Revision des
Ange-klagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des
Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 142/06
Landgericht Heilbronn - Urteil vom 26. Oktober 2005 - 1 Ks 12 Js 5059/2005
Karlsruhe, den 18. Mai 2006
Bundesgerichtshof
-Pressestelle-
pressestelle@bgh.bund.de
Angela Haasters
Herrenstraße 45a
76133 Karlsruhe
Tel.Nr. 0721-159-5013
Fax.Nr. 0721-159-5501