BGH: Internationaler Strafgerichtshof zu Besuch beim Bundesgerichtshof

14.09.2005

Bundesgerichtshof

Der Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs Philippe Kirsch und

sieben Rich-ter des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter der deutsche

Richter Hans-Peter Kaul, haben am 13. September 2005 den Bundesgerichtshof

besucht. Sie führten mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr.

Hirsch sowie Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern der in Karlsruhe

ansässigen Strafsenate Fachgespräche. Dabei gaben die Richter des

Internationalen Strafgerichtshofs eine Einführung in die Stellung und die

Aufgaben ihres Gerichts. Einen weiteren Schwerpunkt der Gesprä-che bildeten

die bisherigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, die Völkerstrafta-ten

zum Gegenstand hatten.

Die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs waren bereits am

Vorabend von der Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Dr. Müller offiziell

begrüßt worden. An-schließend fand im Veranstaltungsfoyer der Bibliothek des

Bundesgerichtshofs der jour fixe der Justizpressekonferenz Karlsruhe zum

Thema Internationaler Strafge-richtshof statt.

Der aus 18 Richtern bestehende Internationale Strafgerichtshof hat am 11.

März 2003 in Den Haag seine Arbeit aufgenommen. Er hat seine Grundlage im

Römi-schen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das am 17. Juli

1998 in Rom ver-abschiedet wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat das

Statut am 10. Dezember 1998 unterzeichnet und am 11. Dezember 2000

ratifiziert. Der Internationale Strafge-richtshof ist das erste dauerhafte

internationale Strafgericht. Die Gerichtsbarkeit ist auf besonders schwere

Verbrechen beschränkt, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes

berühren, z.B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und

Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof kann nur dann zum Zweck der

Strafverfolgung tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage

sind, die Straftaten ernst-haft zu verfolgen.

Karlsruhe, den 13. September 2005

 

Bundesgerichtshof

 

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