BGH: Internationaler Strafgerichtshof zu Besuch beim Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof
Der Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs Philippe Kirsch und
sieben Rich-ter des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter der deutsche
Richter Hans-Peter Kaul, haben am 13. September 2005 den Bundesgerichtshof
besucht. Sie führten mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr.
Hirsch sowie Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern der in Karlsruhe
ansässigen Strafsenate Fachgespräche. Dabei gaben die Richter des
Internationalen Strafgerichtshofs eine Einführung in die Stellung und die
Aufgaben ihres Gerichts. Einen weiteren Schwerpunkt der Gesprä-che bildeten
die bisherigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, die Völkerstrafta-ten
zum Gegenstand hatten.
Die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs waren bereits am
Vorabend von der Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Dr. Müller offiziell
begrüßt worden. An-schließend fand im Veranstaltungsfoyer der Bibliothek des
Bundesgerichtshofs der jour fixe der Justizpressekonferenz Karlsruhe zum
Thema Internationaler Strafge-richtshof statt.
Der aus 18 Richtern bestehende Internationale Strafgerichtshof hat am 11.
März 2003 in Den Haag seine Arbeit aufgenommen. Er hat seine Grundlage im
Römi-schen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das am 17. Juli
1998 in Rom ver-abschiedet wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat das
Statut am 10. Dezember 1998 unterzeichnet und am 11. Dezember 2000
ratifiziert. Der Internationale Strafge-richtshof ist das erste dauerhafte
internationale Strafgericht. Die Gerichtsbarkeit ist auf besonders schwere
Verbrechen beschränkt, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes
berühren, z.B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof kann nur dann zum Zweck der
Strafverfolgung tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage
sind, die Straftaten ernst-haft zu verfolgen.
Karlsruhe, den 13. September 2005
Bundesgerichtshof
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