BGH: Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dietrich Beyer im Ruhestand
Bundesgerichtshof
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dietrich Beyer wird mit Ablauf des 31. Mai
2006 in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Beyer wurde am 30. Mai 1941 in Eberswalde/ Brandenburg geboren. Er
ist verheiratet und hat drei erwachsene Söhne. Nach der Ableistung des
Wehrdienstes und dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im
Juni 1969 in den höhe-ren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war
er zunächst als Staatsanwalt, seit 1972 als Richter am Landgericht Würzburg
und vom 1981 bis 1984 als Staats-anwalt/Gruppenleiter tätig. Im Anschluss
war er als Richter am Oberlandesgericht Bamberg Mitglied eines vorwiegend
für Familiensachen zuständigen Zivilsenats.
Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Beyer am 1. August 1990
er-nannt. Er gehörte zunächst dem für das Kauf-, Handelsvertreter-,
Franchise-, Lea-sing- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat,
anschließend von Juli 1991 bis Ende 1995 dem 1. Strafsenat an. Seit 1996
ist er erneut Mitglied, seit April 2004 stellvertretender Vorsitzender des
VIII. Zivilsenats gewesen. Neben der Tätig-keit in einem Senat hat Herr Dr.
Beyer nahezu während seiner gesamten Zugehörig-keit zum Bundesgerichtshof
die Aufgaben eines Ermittlungsrichters wahrgenommen. 1992 wurde er zum
externen Mitglied der Beschwerdekammer nach Art. 160 Abs. 2 des Europäischen
Patentübereinkommens ernannt. Von 1994 bis 2002 war er Mit-glied des
Bundespersonalausschusses in der Zusammensetzung für Angelegenhei-ten der
Richter im Bundesdienst.
Herr Dr. Beyer hat als Berichterstatter an zahlreichen bedeutsamen
Entscheidungen, insbesondere zum Kauf- und Wohnraummietrecht, mitgewirkt. Zu
nennen sind bei-spielhaft Urteile zur Auslegung des Wiener Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGHZ 132, 290; NJW 1999,
1259), zur Wirksamkeit von verschuldensunabhängigen
Vertragsstrafeversprechen zur Absicherung von Be-schäftigungs- und
Investitionszusagen in Unternehmenskaufverträgen der ehemali-gen
Treuhandanstalt (BGHZ 141, 391), zur gesteigerten Aufklärungs- und
Sorgfalts-pflicht des Verkäufers bei Verhandlungen über den Unternehmenskauf
oder den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (NJW 2001, 2163), zum
Mietminderungsrecht nach der Mietrechtsreform (BGHZ 155, 380) und zur
Berücksichtigung eines nach Ausspruch einer Kündigung entfallenen
Eigenbedarfs des Vermieters (NJW 2006, 220). Während seiner Zugehörigkeit
zum 1. Strafsenat war er Berichterstatter ver-schiedener wichtiger
Entscheidungen, u. a. zur Strafbarkeit des Leugnens des Holo-caust (BGHSt
40, 97) sowie zu Grundsatzfragen der Sterbehilfe (BGHSt 40, 257). Auch als
Ermittlungsrichter hat Herr Dr. Beyer für die Praxis wichtige
Entscheidun-gen, etwa zur Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten
(BGHSt 38, 237) sowie zum Zugriff auf Mailboxen im Rahmen einer
Telefonüberwachung (NStZ 1997, 247), getroffen.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat Herrn Dr. Beyer im Jahre
2003 als Sachverständigen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des
EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung (§ 129 a StGB) und zur
Änderung des Revisionsverfahrensrechts in Zivilsachen durch das
Justizmodernisierungsge-setz angehört. Überdies ist Herr Dr. Beyer ein
gefragter Referent, insbesondere zu Themen des Wohnraummietrechts und des
Unternehmenskaufs.
Neben seinem beruflichen Wirken hat Herr Dr. Beyer sich ehrenamtlich
engagiert. Er war von 1992 bis 1999 Vorsitzender und weiter bis 2001
Vorstandsmitglied des Ver-eins der Bundesrichter und Bundesanwälte e.V. im
Deutschen Richterbund. Als Vor-sitzender gehörte er zugleich dem
Bundesvorstand des Deutschen Richterbundes an und war jeweils auch Mitglied
der Bundesvertreterversammlung. Besonders am Her-zen liegt ihm seit 1991 die
Pflege der Beziehungen zu Richtern der obersten Ge-richtshöfe der
Sowjetunion bzw. der GUS-Staaten, insbesondere Russlands. An den regelmäßig
stattfindenden Begegnungen wirkt er maßgeblich mit. Im Jahr 2000 wur-de ihm
für seinen Beitrag zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und die
Entwicklung von Institutionen eines Rechtsstaats der Preis Phemida der
Russi-schen Akademie der Wissenschaften und des Moskauer Juristenclubs
verliehen.
Karlsruhe, den 31. Mai 2006
Bundesgerichtshof
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