BGH: Tödlicher Verkehrsunfall auf Rügen Verurteilung wegen vierfacher fahrlässiger Tötung rechtskräftig
Bundesgerichtshof
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangener
vierfacher fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des
Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts befuhr der zur Tatzeit 24 Jahre
alte An-geklagte nach vorausgegangenem Alkohol- und Kokaingenuss am frühen
Morgen des 4. Juni 2005 mit seinem Pkw die B 96 in Richtung Bergen. Nachdem
er bereits kurz zuvor bei zwei riskanten Überholmanövern die Herrschaft über
sein Fahrzeug zeitweise verloren hatte und nur mit Mühe einen Unfall mit
einem entgegenkommen-den Fahrzeug hatte vermeiden können, überholte er mit
seinem 343 PS starken Cabriolet gegen 4.50 Uhr zwischen Lietzow und Ralswiek
in einer Rechtskurve bei einer Sichtweite von nur 150 m und trotz
durchgehender Mittellinie mit einer Ge-schwindigkeit von mindestens 108 km/h
ein vorausfahrendes Fahrzeug. Aufgrund der geringen Sichtweite erkannte er
einen ihm ordnungsgemäß entgegenkommen-den, mit vier Personen im Alter von
jeweils 18 Jahren besetzten Pkw erst spät. Er konnte den Überholvorgang
infolge seiner alkohol- und drogenbedingten Fahrun-tüchtigkeit nicht mehr
rechtzeitig beenden, so dass es auf der Gegenfahrbahn zu einem
Frontalzusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Aufgrund der Kollision erlitten
sämtliche Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs tödliche Verletzungen und
verstarben noch an der Unfallstelle.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen und den
Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte der tateinheitlich
begangenen vorsätzlichen (statt: fahrlässigen) Gefährdung des
Straßenverkehrs schuldig ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Mai 2006 4 StR 90/06
Landgericht Stralsund 22 KLs 28/05.
Karlsruhe, den 18. Mai 2006
Bundesgerichtshof
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