BGH: Tödlicher Verkehrsunfall auf Rügen – Verurteilung wegen vierfacher fahrlässiger Tötung rechtskräftig

19.05.2006

Bundesgerichtshof

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangener

vierfacher fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des

Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts befuhr der zur Tatzeit 24 Jahre

alte An-geklagte nach vorausgegangenem Alkohol- und Kokaingenuss am frühen

Morgen des 4. Juni 2005 mit seinem Pkw die B 96 in Richtung Bergen. Nachdem

er bereits kurz zuvor bei zwei riskanten Überholmanövern die Herrschaft über

sein Fahrzeug zeitweise verloren hatte und nur mit Mühe einen Unfall mit

einem entgegenkommen-den Fahrzeug hatte vermeiden können, überholte er mit

seinem 343 PS starken Cabriolet gegen 4.50 Uhr zwischen Lietzow und Ralswiek

in einer Rechtskurve bei einer Sichtweite von nur 150 m und trotz

durchgehender Mittellinie mit einer Ge-schwindigkeit von mindestens 108 km/h

ein vorausfahrendes Fahrzeug. Aufgrund der geringen Sichtweite erkannte er

einen ihm ordnungsgemäß entgegenkommen-den, mit vier Personen im Alter von

jeweils 18 Jahren besetzten Pkw erst spät. Er konnte den Überholvorgang

infolge seiner alkohol- und drogenbedingten Fahrun-tüchtigkeit nicht mehr

rechtzeitig beenden, so dass es auf der Gegenfahrbahn zu einem

Frontalzusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Aufgrund der Kollision erlitten

sämtliche Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs tödliche Verletzungen und

verstarben noch an der Unfallstelle.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen und den

Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte der tateinheitlich

begangenen vorsätzlichen (statt: fahrlässigen) Gefährdung des

Straßenverkehrs schuldig ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 11. Mai 2006 – 4 StR 90/06

 

Landgericht Stralsund – 22 KLs 28/05.

 

Karlsruhe, den 18. Mai 2006

 

 

Bundesgerichtshof

 

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