BGH: Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten aufgehoben

05.05.2006

Bundesgerichtshof

Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Angeklagten wegen Betruges in

Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender

Bezeichnung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die

Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts handelte der Angeklagte mit von ihm

als „Bio“- oder „Öko“-Erzeugnissen aus EU-konformem Anbau bezeichnetem

Getreide und Futtermittel, obwohl es sich um Produkte aus konventionellem

Anbau handelte. Hierbei erzielte er durch die für Öko-Produkte erhöhten

Preise Einnahmen von ins-gesamt rund 11,6 Mio. DM, während er bei

Zugrundelegung der Preise für konventi-onell hergestellte Erzeugnisse nur

Erlöse von ca. 7 Mio. DM hätte erreichen können.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers

aufgehoben. Der in der Hauptverhandlung verlesene Teil der Anklageschrift

der Staatsanwalt-schaft enthielt lediglich allgemeine Angaben über den

Tatplan des Angeklagten und die Tatausführung. Dagegen fehlte die

Bezeichnung der jeweils von ihm vorgenom-menen einzelnen Lieferungen, der

diesen zu Grunde liegenden Verträge und der Vertragspartner. Der

Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass eine solche, lediglich allgemein

gehaltene Information nicht geeignet sei, insbesondere die an der

Haupt-verhandlung beteiligten Schöffen in ausreichendem Umfang über den zur

Aburtei-lung stehenden Sachverhalt zu informieren.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache nunmehr an das Landgericht Mainz

zurück-verwiesen.

Urteil vom 28. April 2006 – 2 StR 174/05

 

LG Bad Kreuznach - Urteil vom 29. April 2004 – 1008 Js 60089/00 –W.Kls

 

Karlsruhe, den 28. April 2006

 

 

Bundesgerichtshof

 

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