BGH: Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten aufgehoben
Bundesgerichtshof
Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Angeklagten wegen Betruges in
Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender
Bezeichnung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die
Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts handelte der Angeklagte mit von ihm
als Bio- oder Öko-Erzeugnissen aus EU-konformem Anbau bezeichnetem
Getreide und Futtermittel, obwohl es sich um Produkte aus konventionellem
Anbau handelte. Hierbei erzielte er durch die für Öko-Produkte erhöhten
Preise Einnahmen von ins-gesamt rund 11,6 Mio. DM, während er bei
Zugrundelegung der Preise für konventi-onell hergestellte Erzeugnisse nur
Erlöse von ca. 7 Mio. DM hätte erreichen können.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers
aufgehoben. Der in der Hauptverhandlung verlesene Teil der Anklageschrift
der Staatsanwalt-schaft enthielt lediglich allgemeine Angaben über den
Tatplan des Angeklagten und die Tatausführung. Dagegen fehlte die
Bezeichnung der jeweils von ihm vorgenom-menen einzelnen Lieferungen, der
diesen zu Grunde liegenden Verträge und der Vertragspartner. Der
Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass eine solche, lediglich allgemein
gehaltene Information nicht geeignet sei, insbesondere die an der
Haupt-verhandlung beteiligten Schöffen in ausreichendem Umfang über den zur
Aburtei-lung stehenden Sachverhalt zu informieren.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache nunmehr an das Landgericht Mainz
zurück-verwiesen.
Urteil vom 28. April 2006 2 StR 174/05
LG Bad Kreuznach - Urteil vom 29. April 2004 1008 Js 60089/00 W.Kls
Karlsruhe, den 28. April 2006
Bundesgerichtshof
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