BGH: Zwei neue Richterinnen am Bundesgerichtshof: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ute Brenneisen und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Nina Marx

30.06.2017

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ute Brenneisen und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Nina Marx zu Richterinnen am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brenneisen ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Sie war bei dem Kreisgericht Erfurt-Stadt und dem Landgericht Erfurt tätig, wo sie im Oktober 1994 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Von April 1996 bis Ende 1996 sowie erneut von Oktober 1999 bis September 2000 war sie an das Thüringer Oberlandesgericht Jena abgeordnet. Von Oktober 2000 bis Ende 2004 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf - Anfang Oktober 2004 - Frau Dr. Brenneisen zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht befördert wurde. Dort war sie seit Januar 2005 Mitglied verschiedener Zivilsenate. Mit der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht im August 2016 übernahm sie die Leitung eines Zivilsenats und Anfang 2017 auch den Vorsitz des Senats für Notarsachen des Thüringer Oberlandesgerichts.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Brenneisen dem vornehmlich für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Marx ist 43 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 2004 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Sie war bei dem Amtsgerichten Bremen-Blumenthal sowie dem Amtsgericht Bremen tätig, wo sie Ende 2006 zur Richterin am Amtsgericht ernannt wurde. Im Dezember 2007 wechselte sie als Richterin am Landgericht an das Landgericht Bremen, wohin sie bereits seit September 2007 abgeordnet war. Von Juli 2008 bis Juni 2011 war Frau Dr. Marx als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Januar 2013 erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Marx mit jeweils hälftiger Arbeitskraft dem vornehmlich für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht mit Ausnahme der technischen Schutzrechte, für das Wettbewerbsrecht, das Transportrecht, das Maklerrecht sowie für Rechtstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständigen I. Zivilsenat sowie dem X. Zivilsenat zugewiesen, der schwerpunktmäßig mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befasst und darüber hinaus für Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht, Schenkungs- und Vergaberecht zuständig ist.

Karlsruhe, den 29. Juni 2017

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