BMJ: Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler zum Beschluss des EU-Ministerrats zur verstärkten Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten beim EU-Patent

11.03.2011

Heute ist ein guter Tag für die Wirtschaft. Nach jahrzehntelangem Ringen ist das EU-Patent endlich auf den Weg gebracht. Der Patentschutz in Europa wird in Zukunft kostengünstiger, effektiver und rechtssicher sein.

Der Rat der Europäischen Union hat heute den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten beim EU-Patent frei gemacht. Nur Spanien und Italien haben sich dieser Koalition nicht angeschlossen – sie bleiben aber eingeladen, der Zusammenarbeit der übrigen EU-Staaten beizutreten.

Das neue EU-Patent wird die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern – Deutschland als innovativste Wirtschaftskraft wird besonders profitieren. Knapp die Hälfte aller Patentanmeldungen in Europa stammt aus Deutschland.

Das EU-Patent wird in deutscher, englischer und französischer Sprache erteilt; aufwendige und teure Übersetzungen werden zukünftig weitgehend vermieden.

Zum Hintergrund:

Auf der Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrates ist der Vorschlag der EU-Kommission über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes mit einer breiten Mehrheit von 25 Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Die EU-Verträge sehen die Möglichkeit der Zusammenarbeit einer Teilstaatengruppe vor, wenn ein streitiges Thema nicht im Konsens aller EU-Partner gelöst werden kann. Spanien und Italien, die trotz zahlreicher Kompromissvorschläge bereits eine einvernehmliche Lösung der Sprachenfrage beim EU-Patent verhindert hatten, verweigerten auch die Zustimmung zur verstärkten Zusammenarbeit der übrigen Mitgliedsstaaten.

Für die Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit muss die EU-Kommission nun Vorschläge für Verordnungen zur Schaffung eines EU-Patents und seines Sprachenregimes vorlegen. Das EU-Patent soll vom Europäischen Patentamt nach den einheitlichen Standards des Europäischen Patentübereinkommens in Deutsch, Englisch oder Französisch erteilt werden.

Neben der Schaffung eines einheitlich geltenden EU-Patents als ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Patentschutzsystem in Europa, soll eine Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden, die mit einheitlicher Wirkung über Rechtsstreitigkeiten entscheidet. Der Europäische Gerichtshof hat am 8. März 2010 sein Gutachten zur Vereinbarkeit des geplanten Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Patentgerichts mit dem EURecht vorgelegt, das der Rat der Europäischen Union im Sommer 2009 nach Artikel 300 Absatz 6 EGV beantragt hatte. Mit diesem lang erwarteten Gutachten schafft der Gerichthof Klarheit über die an eine europäische Patentgerichtsbarkeit aus Sicht des Unionsrechts zu stellenden Anforderungen.

Das Gutachten des Gerichtshofes hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Beschluss über die verstärkte Zusammenarbeit beim EU-Patent.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell