BMJ: Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt in Kraft

16.05.2012

Heute wurde das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit können die neuen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher am 1. August 2012 in Kraft treten. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Kostenfallen im Internet haben sich in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Plage entwickelt. Die Zahlen sprechen für sich: Über 5 Millionen Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in solche Fallen getappt und bekamen nach scheinbar kostenlosen Angeboten im Netz scharf formulierte Mahnschreiben. Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen über Kostenfallen und derartige Maschen. Mit dem neuen Internetbutton setzen wir diesen Machenschaften ein Ende.

Bis das neue Gesetz am 1. August 2012 in Kraft tritt, müssen sich die Anbieter beeilen und ihre Bestellformulare auf den aktuellen Stand bringen.

Mit Inkrafttreten muss künftig bei online-Bestellungen zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung vorgesehen sein. Der neue Bestell-Button muss dem Verbraucher sofort und unmissverständlich klarmachen, auf was er sich einlässt. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Alle wichtigen Angaben wie zum Beispiel auch die Mindestlaufzeit des Vertrages müssen dem Verbraucher vor Augen geführt werden, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt. Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden – ob per Computer, Smartphone oder Tablet.

Zum Hintergrund:

Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.

Am 2. März 2012 hat das Gesetz den Deutschen Bundestag und am 30. März 2012 den Bundesrat passiert. Durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am heutigen Tag kann die Buttonlösung am 1. August 2012 in Kraft treten.

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Die Richtlinie ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten; allerdings haben die Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung frühzeitig das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.

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