BMJ: Vorratsdatenspeicherung - Endlich über Sinn und Unsinn ehrlich nachdenken

12.12.2013

Zu den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes zu der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erklärt die geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Vorratsdatenspeicherung ist auf europarechtlichem Treibsand gebaut. Die EU- Richtlinie ist nicht nur die europarechtlich umstrittenste in der Geschichte der Europäischen Union. Die Richtlinie bedeutet den massivsten Eingriff in die Privatsphäre jedes europäischen Bürgers, wie auch der Generalwalt heute in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat.

Die Empfehlungen des Generalanwaltes des EuGH bestätigen die Kritik, weil die Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit Europarecht angesehen wird – und zwar in breitem Umfang.

Jetzt ist es endlich an der Zeit, über Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung ehrlich nachzudenken. Die EU-Kommission sollte die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie aufheben.

Die unaufgeklärte NSA-Affäre mit ihren gigantischen zweckfreien Speicherungen von Daten hat die europäische Bevölkerung tief besorgt. Auch das Umdenken in der IT-Wirtschaft, immer nur mit mehr Daten mehr Informationen über jeden Nutzer zu sammeln, zeigt eines: Die Privatsphäre muss in der digitalen Welt einen ganz neuen Stellenwert bekommen.

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