BMJ: VW-Urteil schafft Klarheit
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen des VW-Gesetzes erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Endlich ist eine lange Zeit der Rechtsunsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Anteilseigner am Volkswagen Konzern beendet. Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung. Damit ist die langandauernde Diskussion über den Spielraum, den Deutschland in der Frage des VW-Gesetzes hat, beendet. Der Bundesregierung ist es final gelungen, den EuGH von der deutschen Rechtauffassung zu überzeugen und drohende finanzielle Sanktionen im erheblichen Umfang abzuwenden. Der Volkswagen Konzern kann nun seine erfolgreiche Arbeit in Ruhe fortsetzen.
Zum Hintergrund:
Der EuGH hat die Klage der Europäischen Kommission abgewiesen, in der die Behauptung aufgestellt wurde, Deutschland hätte seine Verpflichtungen aus einem Vertragsverletzungsurteil des Jahres 2007 nicht erfüllt. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen aus dem Urteil in der Rechtssache C-112/05 vollständig umgesetzt hat. Die Bundesregierung hat stets die Rechtsauffassung vertreten, dass mit der Änderung des VW-Gesetzes das Urteil von 2007 vollständig umgesetzt wurde und die weiterhin im VW-Gesetz geregelte erhöhte Sperrminorität für sich genommen keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit begründet. Das VW-Gesetz kann damit in seiner geltenden Fassung unverändert bleiben.