BMJ: VW-Urteil schafft Klarheit

23.10.2013

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen des VW-Gesetzes erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Endlich ist eine lange Zeit der Rechtsunsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Anteilseigner am Volkswagen Konzern beendet. Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung. Damit ist die langandauernde Diskussion über den Spielraum, den Deutschland in der Frage des VW-Gesetzes hat, beendet. Der Bundesregierung ist es final gelungen, den EuGH von der deutschen Rechtauffassung zu überzeugen und drohende finanzielle Sanktionen im erheblichen Umfang abzuwenden. Der Volkswagen Konzern kann nun seine erfolgreiche Arbeit in Ruhe fortsetzen.

Zum Hintergrund:

Der EuGH hat die Klage der Europäischen Kommission abgewiesen, in der die Behauptung aufgestellt wurde, Deutschland hätte seine Verpflichtungen aus einem Vertragsverletzungsurteil des Jahres 2007 nicht erfüllt. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen aus dem Urteil in der Rechtssache C-112/05 vollständig umgesetzt hat. Die Bundesregierung hat stets die Rechtsauffassung vertreten, dass mit der Änderung des VW-Gesetzes das Urteil von 2007 vollständig umgesetzt wurde und die weiterhin im VW-Gesetz geregelte erhöhte Sperrminorität für sich genommen keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit begründet. Das VW-Gesetz kann damit in seiner geltenden Fassung unverändert bleiben.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell