Bundesarbeitsgericht zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

14.10.2010

Eine Delegation des Bundesarbeitsgerichts unter der Leitung seiner Präsidentin Ingrid Schmidt wird am 14. Oktober 2010 das Bundesverfassungsgericht besuchen. Präsident Andreas Voßkuhle sowie Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts empfangen die Besucher zu Fachgesprächen. Geplant sind Diskussionen zum Thema „Grundrechtsbindung von Tarifsvertragsparteien, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes“. Außerdem soll zum Thema „Unanwendbarkeit unionswidrigen innerstaatlichen Rechts“ das Spannungsverhältnis von Gesetzesbindung, Vorlagepflicht und Nichtanwendungskompetenz der obersten Gerichtshöfe des Bundes erörtert werden. Anschließend werden mit den Gästen Gespräche über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den Grundrechtsschutz und die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Rechts mit dem Völkerrecht geführt.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
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