BVerfG: Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zurück
Bundesverfassungsgericht
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. November 2005 die zugunsten der Bertelsmann AG ergangene einstweilige Anordnung aufgehoben, da die Antragstellerin ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat.
Die Bertelsmann AG hatte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Sammelklage gewandt, mit der sie vor einem US-amerikanischen Gericht auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar in Anspruch genommen werden soll. Mit einstweiliger Anordnung vom 25. Juli 2003, die mehrfach zuletzt durch Beschluss vom 2. Juni 2005 verlängert wurde, hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Zustellung der Sammelklage bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt (Pressemitteilung Nr. 58/2003 vom 25. Juli 2003). Aufgrund der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde war die einstweilige Anordnung aufzuheben.