BVerfG: Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auferlegt

24.04.2009

Bundesverfassungsgericht

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen und dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500,-- Euro auferlegt. Er hatte seine erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine gerichtliche Beseitigungsanordnung in einer Wohnungseigentumsanlage richtete, weiterverfolgt, obwohl ihn der Präsidialrat des Bundesverfassungsgerichts zuvor auf die Versäumung der Frist von einem Monat zur Begründung der Verfassungsbeschwerde hingewiesen hatte. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

 

 

- Pressestelle -

 

 

Schloßbezirk 3

 

 

76131 Karlsruhe

 

 

Telefon 0721 9101-389

 

 

Telefax 0721 9101-461

 

 

Email: presse@bundesverfassungsgericht.de

 

 

Homepage: www.bundesverfassungsgericht.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell