Dr. Gerda Müller neue Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofes

01.07.2005

Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Gerda Müller zur Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs ernannt. Die Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries, wird Frau Dr. Müller die Ernennungsurkunde am 5. Juli 2005 aushändigen. Die Feierstunde zu ihrer Amtseinführung findet um 16.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses der Stadt Karlsruhe statt.

Frau Dr. Müller, die verheiratet ist und zwei erwachsene Kinder hat, begann ihre Richterlaufbahn nach dem Abschluß ihrer juristischen Ausbildung im Jahre 1971 in Baden-Württemberg. Sie war Richterin am Landgericht und am Amtsgericht Mannheim, bevor sie im Anschluß an eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof in den Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz wechselte und 1980 zur Richterin am Oberlandesgericht Hamm ernannt wurde. Zur Richterin am Bundesgerichtshof wurde Frau Dr. Müller 1991 gewählt. Sie ist seitdem Mitglied des für das Recht der unerlaubten Handlungen und das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Im November 2000 wurde Frau Dr. Müller zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem ist ihr der Vorsitz im VI. Zivilsenat übertragen. Sie ist zugleich Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Frau Dr. Müller gehörte von 1994 bis 2002 dem Richterrat des Bundesgerichtshofes an und war auch Vorsitzende des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte e.V.

Als Vizepräsidentin tritt Frau Dr. Müller die Nachfolge von Herrn Dr. Joachim Wenzel an, der Ende Juni 2005 in den Ruhestand tritt und in der Feierstunde am 5. Juli 2005 offiziell verabschiedet wird (vgl. Pressemitteilung Nr. 96/2005 vom 30. Juni 2005).

Karlsruhe, den 30. Juni 2005

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