Dr. Gernot Brühler neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gernot Brühler zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Dr. Brühler, geboren 1953 in Aidhausen, war nach seiner juristischen Ausbildung als akademischer Rat auf Zeit an der Universität Augsburg tätig. Dort wurde er im Jahre 1982 promoviert und trat anschließend in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Freistaats Bayern ein. Nach Abordnungen zum Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und zum Landesarbeitsgericht Nürnberg wurde er im April 1999 zum Direktor des Arbeitsgerichts Weiden berufen.
Im November 2001 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem Sechsten und ab dem Jahre 2005 dem Zehnten Senat an. Ende des Jahres 2009 wurde er erneut dem Sechsten Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er zuletzt war.
Herr Dr. Brühler ist seit 2008 Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
Herr Dr. Brühler übernimmt den Vorsitz des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Neunte Senat ist vor allem zuständig für das Urlaubsrecht, Altersteilzeit sowie Teilzeitbeschäftigung.
Erfurt, den 18. Januar 2012