Dr. Mario Eylert neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht

01.06.2012

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert mit Wirkung vom 1. Juni 2012 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Dr. Eylert, geboren 1953 in Berlin, war nach Beendigung der juristischen Ausbildung zunächst als wissenschaftlicher Assistent und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin tätig.

Im April 1984 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. 1989 wurde er promoviert. Nach einem Wechsel in die brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit wurde er 1993 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Mit seiner Berufung zum Richter am Bundesarbeitsgericht im Mai 2001 wurde er zunächst dem Zweiten Senat und ab September 2010 dem Zehnten Senat zugeteilt. Dort war er auch stellvertretender Vorsitzender.

Seit dem Jahre 2004 ist Herr Dr. Eylert als richterlicher Referent für die Kontakte des Bundesarbeitsgerichts zu internationalen Juristenvereinigungen zuständig. Herr Dr. Eylert wird den Vorsitz des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts übernehmen. Der Vierte Senat ist insbesondere zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.

Erfurt, den 1. Juni 2012

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