Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Karlsruhe und des Bundesgerichtshofs: Sicherheitslage verbietet derzeit Öffnung des BGH-Geländes

24.02.2005

Bundesgerichtshof

Herr Oberbürgermeister Fenrich, Herr Bürgermeister Eidenmüller, Herr Staatssekre-tär Prof. Dr. Geiger, Bundesministerium der Justiz, und Herr Präsident Prof. Dr. Hirsch vom Bundesgerichtshof haben die Frage der Öffnung des Geländes des Bun-desgerichtshofs besprochen. Sie mußten zur Kenntnis nehmen, daß nach überein-stimmender Analyse der Sicherheitsbehörden des Bundes und des Landes Baden-Württemberg die aktuell erhöhte allgemeine Gefährdungslage in Deutschland aus dem Bereich islamistischer Terror/Nahost es derzeit verbietet, das Areal des Bun-desgerichtshofs der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nach Einschätzung der zuständigen Sicherheitsbehörden ist der Abbau der bestehenden Sicherheitsanlagen für den Bundesgerichtshof derzeit nicht zu vertreten.

Auf der Grundlage turnusgemäß erfolgender Sicherheitsanalysen wird die Frage einer Öffnung des Geländes mitgeprüft werden.

Karlsruhe, den 22. Februar 2005

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