Prof. Dr. Anja Schlewing neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

01.09.2015

Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Anja Schlewing mit Wirkung vom 1. September 2015 zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Prof. Dr. Schlewing, geboren 1957 in Lorch, wurde nach dem Studium promoviert. Im Oktober 1992 trat sie in die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Zum Juli 1995 wurde sie zur Richterin am Verwaltungsgericht berufen, ehe sie ein Jahr danach in die Arbeitsgerichtsbarkeit wechselte. Dort wurde sie zum Juli 2004 beim Landesarbeitsgericht Hamm zur Vorsitzenden Richterin ernannt.

Frau Prof. Dr. Schlewing kam im Juni 2007 zum Bundesarbeitsgericht und wurde dem Dritten Senat zugeteilt, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit Februar 2012 ist. Im Juli 2014 hat ihr die Universität Bielefeld eine Honorarprofessur verliehen. Frau Prof. Dr. Schlewing wird den Vorsitz des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts übernehmen. Der Achte Senat ist insbesondere zuständig für Schadensersatz (einschl. Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), Betriebsübergang und damit verbundene Kündigungen, Weiterbeschäftigungs- oder Wiedereinstellungsansprüche.

Erfurt, den 1. September 2015

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