Richter am Bundesarbeitsgericht Axel Breinlinger im Ruhestand

03.11.2015

Mit Ablauf des 31. Oktober 2015 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Axel Breinlinger in den Ruhestand getreten.

Herr Breinlinger wurde im März 1951 in Stuttgart geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der technischen Universität Darmstadt und danach als Rechtsanwalt tätig. Im April 1981 trat er in den Richterdienst des Landes Hessen ein und wurde nach einer Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab November 1982 beim Arbeitsgericht Offenbach eingesetzt.

Nach Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesarbeitsgericht sowie als Richter an das Hessische Landesarbeitsgericht wechselte er 1995 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dort wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. In den Jahren 1998 bis 1999 war er im Ministerium für Justiz und Angelegenheiten der Europäischen Union in Mecklenburg- Vorpommern tätig.

Im Mai 2001 wurde Herr Breinlinger zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Er war zunächst dem Dritten Senat zugeteilt und seit dem Jahr 2008 dem Achten Senat zugewiesen. Herr Breinlinger hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgeblich geprägt. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Recht des Betriebsübergangs und zum Schadensersatz.

Als langjähriger Vorsitzender des Vereins der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts hat sich Herr Breinlinger zudem mit Tatkraft und Geschick für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Er genießt im Richterkollegium Respekt und hohe Wertschätzung.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihm eine anregende, vielseitige und profilierte Richterpersönlichkeit.

Erfurt, den 1. November 2015

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