Richter am Bundesarbeitsgericht Christoph Schmitz-Scholemann im Ruhestand
Mit Ablauf des 30. Juni 2014 tritt der Richter am Bundesarbeitsgericht Christoph Schmitz-Scholemann in den Ruhestand.
Herr Schmitz-Scholemann wurde im September 1949 in Solingen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im August 1980 in den Richterdienst der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit ein und war am Arbeitsgericht Köln eingesetzt. Im November 1980 wechselte er in den Gerichtsbezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf und war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig.
Herr Schmitz-Scholemann wurde im November 2000 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf ernannt. Mit Wirkung vom 1. August 2001 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt und dort dem Neunten Senat zugeteilt. Ab dem Jahr 2002 war er dem Zweiten Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit September 2010 war. In dieser Funktion gehörte er seit dem 1. Januar 2012 dem Zehnten Senat an.
Herr Schmitz-Scholemann hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgeblich mit geprägt. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen zur Kündigung sog. Low-Performer, zur Zulässigkeit verdeckter Videoaufzeichnungen sowie zum Verhältnis von Allgemeinem Gleichbehandlungs- und Kündigungsschutzgesetz.
Herr Schmitz-Scholemann war von Oktober 2009 bis Februar 2013 Pressesprecher des Bundesarbeitsgerichts. Hierbei hat er die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesarbeitsgerichts modernisiert und wegweisende Entscheidungen des Gerichts - ua. im Koalitions- und Arbeitskampfrecht - mediengerecht präsentiert.
Als Mitglied des Präsidialrats hat sich Herr Schmitz-Scholemann erfolgreich für die Belange des Bundesarbeitsgerichts eingesetzt. Im Kollegenkreis war Herr Schmitz- Scholemann wegen seiner geistreichen und humorvollen Art sowie seiner Hilfsbereitschaft hoch geschätzt und beliebt. Erfurt, den 30. Juni 2014