Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Hinrich Vogelsang im Ruhestand
Nr. 42/21
Mit Ablauf des 30. November 2021 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Hinrich Vogel-sang in den Ruhestand getreten.
Herr Dr. Vogelsang, geboren 1956 in Westrhauderfehn (Kreis Leer), trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1983 in die Arbeitsge-richtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Im September 1996 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Emden befördert. Im Januar 1998 erfolgte seine Er-nennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Nieder-sachsen, wo er im September 2007 mit der Wahrnehmung der Ge-schäfte des Vizepräsidenten betraut wurde. Zum 13. Februar 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersach-sen ernannt. Im Jahr 2013 wurde Herr Dr. Vogelsang an der Leibniz Uni-versität Hannover promoviert.
Herr Dr. Vogelsang wurde im November 2015 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und dem Achten Senat zugeteilt. Dort hat er die Senatsrechtsprechung maßgeblich mitge-prägt. Das gilt insbesondere für die Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsge-setz (AGG), zum Betriebsübergangsrecht, zum Schadensersatzrecht sowie zum Entgelt-tansparenzgesetz.
Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen fachlich geschätzten, anerkannten und allseits beliebten Richter.
Erfurt, 1. Dezember 2021