Richter am Bundesarbeitsgericht Peter Böck im Ruhestand

03.01.2014

Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Peter Böck in den Ruhestand getreten.

Herr Böck wurde im September 1950 in Nürnberg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Mai 1977 in den Richterdienst der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit ein und war am Arbeitsgericht Nürnberg eingesetzt, zu dessen Direktor er im Februar 1993 befördert wurde. Im Mai 1993 erfolgte seine Wahl zum Richter am Bundesarbeitsgericht.

Herr Böck war zunächst dem Zehnten Senat, später dem Neunten Senat zugeteilt. Für die Zeit vom Februar 2001 bis Dezember 2004 war er als berufsmäßiger Stadtrat für Personal und Organisation bei der Stadt Nürnberg tätig.

Nach seiner Rückkehr zum Bundesarbeitsgericht gehörte er von 2005 bis 2007 erneut dem Neunten Senat an und ab Juli 2007 dem Achten Senat als stellvertretender Vorsitzender. Herr Böck hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgeblich mitgeprägt. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Recht des Betriebsübergangs und zum Schadensersatz.

Als langjähriges Mitglied des Richterrats und des Präsidiums hat sich Herr Böck mit Tatkraft und Geschick für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Integrität, sein Sachverstand und seine Kollegialität ebenso hoch geschätzt wie seine freundliche, stets hilfsbereite Art. Erfurt, 2. Januar 2014

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