Richter am Bundesfinanzhof Dr. Michael Kempermann tritt in den Ruhestand
Bundesfinanzhof
Ende Februar 2009 tritt der Richter am Bundesfinanzhof Dr. Michael Kempermann in den
gesetzlichen Ruhestand.
Michael Kempermann begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften
und der anschließenden Referendarzeit im Oktober 1974 im höheren Dienst der
Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bereits im Dezember 1978 wechselte er in die
Finanzgerichtsbarkeit und war zunächst als Richter am Finanzgericht Düsseldorf und ab Mitte 1980
am Finanzgericht Köln tätig. Am 8. Juni 1989 wurde er nach Wahl durch den Richterwahlausschuss
des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.
Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Michael Kempermann dem vor allem für gewerbliche
Personengesellschaften und land- und forstwirtschaftliche Einkünfte, viele Jahre auch für Einkünfte
aus selbständiger Arbeit zuständigen IV. Senat zugewiesen, dem er bis heute - seit Oktober 2006 als
Vertreter des Vorsitzenden - angehört. Michael Kempermann hat nicht nur als Richter dieses Senats,
sondern auch als langjähriges Mitglied im Großen Senat grundlegende und richtungweisende
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs maßgeblich mitbestimmt. Als langjähriges Mitglied im
Präsidialrat des Gerichts hat er sich auch über seine eigentliche richterliche Arbeit hinaus in
besonderem Maße für die Belange des Bundesfinanzhofs eingesetzt.
In der Fachwelt ist Michael Kempermann als Mitherausgeber eines Standardkommentars zum
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und als Mitautor an Standardkommentaren zur
Einkommensteuer sowie durch zahlreiche Beiträge in Steuerfachzeitschriften bekannt.