Richter am Bundesfinanzhof Ferdinand Hofmeister tritt in den Ruhestand
Bundesfinanzhof
Am 30. September 2005 tritt der Richter am Bundesfinanzhof Ferdinand
Hofmeister in den gesetzlichen Ruhestand.
Der gebürtige Frankfurter begann seine berufliche Laufbahn im April 1969 im
höheren Dienst der hessischen Finanzverwaltung. Bereits knapp drei Jahre
später entschied er sich für den Richterberuf und wechselte in die
Finanzgerichtsbarkeit. Zum 1. Januar 1972 wurde er als Richter kraft Auftrags
an das Hessische Finanzgericht in Kassel abgeordnet, ein Jahr später an
dieses Gericht versetzt. Im Dezember 1988 erfolgte seine Ernennung zum
Vorsitzenden Richter am Finanzgericht, nur wenige Monate später, am 1. August
1989, seine Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof.
Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen hat das Präsidium Ferdinand
Hofmeister dem für Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Außensteuer- und
Umwandlungsteuerrecht zuständigen I. Senat zugewiesen, dem er bis heute -
seit April 1998 als Vertreter des Vorsitzenden - angehört. Während seiner
16jährigen Tätigkeit als Revisionsrichter hat er grundlegende und
richtungweisende Entscheidungen dieses Senats maßgeblich mitbestimmt.
Die hohe fachliche Anerkennung und persönliche Wertschätzung, die Ferdinand
Hofmeister sich im Kreis der Richterkolleginnen und -kollegen erworben hat,
wird ferner deutlich in seinem langjährigen Wirken als Vorsitzender des
Richterrats beim Bundesfinanzhof, eine Tätigkeit, die er auch in seiner Zeit
in Kassel über mehrere Wahlperioden mit großem Engagement und Erfolg ausgeübt
hatte.
In der steuerlichen Fachwelt ist Ferdinand Hofmeister insbesondere durch
seine Mitarbeit an einem Kommentar zum Körperschaftsteuer- und zum
Gewerbesteuergesetz hervorgetreten.