Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Gehrlein im Ruhestand

04.01.2021

Nr. 166/2020 vom 30.12.2020

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Gehrlein wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er Anfang August 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach fünfmonatiger Tätigkeit als Proberichter bei dem Landgericht Heidelberg wechselte er mit Beginn des Jahres 1986 in den saarländischen Justizdienst. Er war hier zunächst bei dem Amtsgericht Saarbrücken und ab Dezember 1986 bei dem Amtsgericht Saarlouis als Proberichter tätig. Von Januar 1988 bis Mitte Juli 1995 folgten Abordnungen an das Bundesministerium der Justiz sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und anschließend an den Bundesgerichtshof. Während dieser Zeit wurde Herr Prof. Dr. Gehrlein im August 1988 zum Richter am Landgericht Saarbrücken ernannt. Seit seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Juli 1995 hatte er ein Richteramt bei dem Saarländischen Oberlandesgericht inne.

Am 7. Juli 2003 wurde Herr Prof. Dr. Gehrlein zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an. Ab dem 1. August 2007 wurde er dem für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen. Mit Wirkung ab November 2010 wurde er für diesen Senat zudem als Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Während seiner über siebzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Markus Gehrlein die Rechtsprechung des II. und IX. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. Dezember 2020

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