Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio scheidet aus dem Amt

19.12.2011

Am Montag, dem 19. Dezember 2011, wird der Bundespräsident Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio die Entlassungsurkunde aushändigen. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst.

Udo Di Fabio wurde am 26. März 1954 in Walsum (jetzt Duisburg) geboren, ist verheiratet und hat vier Kinder. Seine berufliche Laufbahn begann er 1970 als Kommunalverwaltungsbeamter im mittleren Dienst in Dinslaken. Während seiner dortigen Tätigkeit absolvierte er sein Abitur über den zweiten Bildungsweg und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Ruhr- Universität Bochum sowie Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg (jetzt Universität Duisburg-Essen). Nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina in den Jahren 1982 und 1985 war Udo Di Fabio zunächst als Richter beim Sozialgericht Duisburg tätig, ehe er 1986 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn wurde. Dort wurde er ein Jahr später mit einer Arbeit über „Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren“ zum Doktor der Rechte promoviert, die 1989 mit dem Förderpreis des Deutschen Bundestages für wissenschaftlichen und publizistischen Nachwuchs ausgezeichnet wurde.

1990 folgte die Promotion im Fach Sozialwissenschaften in Duisburg zum Thema „Offener Diskurs und geschlossene Systeme“. Von 1990 bis 1993 war Udo Di Fabio Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Nachdem er sich 1993 mit einer Arbeit über „Risikoentscheidungen im Rechtsstaat“ habilitiert hatte, wurde er im selben Jahr zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster berufen und folgte bereits wenige Monate später dem Ruf auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Trier. Dort wirkte er neben seiner Lehrtätigkeit als Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1997 bis 2003 lehrte Udo Di Fabio als Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Seit 2003 ist er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität in Bonn.

Am 16. Dezember 1999 wurde Prof. Dr. Dr. Di Fabio zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Zweiten Senats. Während seiner zwölfjährigen Tätigkeit als Bundesverfassungsrichter fielen zahlreiche Rechtsgebiete in seine Zuständigkeit als Berichterstatter.

Sein Dezernat umfasste insbesondere das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht. Überdies war er unter anderem mit Verfahren aus den Bereichen des Staatskirchenrechts, des Auslieferungsrechts und des Ausländer- und Asylrechts befasst.

Prof. Dr. Dr. Di Fabio ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Archiv des öffentlichen Rechts. Ferner ist er seit 2005 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und gehört seit 2006 der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste/Klasse für Geisteswissenschaften an.

Als Nachfolger von Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio wird der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes Herr Peter Müller in den Zweiten Senat eintreten. Er erhält am 19. Dezember 2011 die Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundespräsidenten.

An diesem Tag wird ebenfalls Frau Dr. Sibylle Kessal-Wulf zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sie ist Vorsitzende des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und wird als Nachfolgerin des bereits am 31. Oktober 2011 aus dem Amt des Bundesverfassungsrichters ausgeschiedenen Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts eintreten.

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 81 vom 16. Dezember 2011

Während seiner Tätigkeit als Bundesverfassungsrichter hat Prof. Dr. Dr. Di Fabio als Berichterstatter eine Vielzahl wichtiger Verfahren zu einer Entscheidung gebracht. Exemplarisch sind folgende Entscheidungen besonders zu erwähnen:

NATO-Strategiekonzept - Entscheidung vom 22.11.2001 Pressemitteilung vom 22.11.2001

2 BvE 2/01 Parteispenden-Untersuchungsausschuss - Entscheidung vom 08.04.2002 - Pressemitteilung vom 08.04.2002

2 BvF 1/02 - Zuwanderungsgesetz - Entscheidung vom 18.12.2002 - Pressemitteilung vom 18.12.2002

2 BvB 1/01 u. a. - NPD-Verbotsverfahren (Mitberichterstatter Jentsch) - Entscheidung vom 18.03.2003 - Pressemitteilung vom 18.03.2003

2 BvR 1481/04 - Wirkung von EGMREntscheidungen (Görgülü) - Entscheidung vom 14.10.2004 - Pressemitteilung vom 19.10.2004

2 BvR 955/00 u. a. - Ostenteignung - Entscheidung vom 26.10.2004 - Pressemitteilung vom 01.12.2004

2 BvE 3/02 - Zusammensetzung Vermittlungsausschuss - Entscheidung vom 08.12.2004 - Pressemitteilung vom 08.12.2004

2 BvR 2236/04 - Europäischer Haftbefehl (Darkazanli) - Entscheidung vom 18.07.2005 - Pressemitteilung vom 18.07.2005

2 BvE 4/05 u. a. - Auflösung und Neuwahl Bundestag - Entscheidung vom 25.08.2005 - Pressemitteilung vom 25.08.2005

2 BvM 1/03 u. a. - Argentinische Staatsanleihen nach Staateninsolvenz - Entscheidung vom 08.05.2007 - Pressemitteilung vom 05.07.2007

2 BvE 2/07 - Tornado-Einsatz in Afghanistan II - Entscheidung vom 03.07.2007 - Pressemitteilung vom 03.07.2007

2 BvE 1/03 - AWACS II - Entscheidung vom 07.05.2008 - Pressemitteilung vom 07.05.2008

2 BvE 2/08 u. a. - Vertrag von Lissabon - Entscheidung vom 30.06.2009 - Pressemitteilung vom 30.06.2009

2 BvR 2661/06 - Altersdiskriminierung (Honeywell) - Entscheidung vom 06.07.2010 - Pressemitteilung vom 26.08.2010

2 BvR 987/10 u. a. - Griechenland-Hilfe/ Euro-Rettungsschirm - Entscheidung vom 07.09.2011 - Pressemitteilung vom 07.09.2011

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