Roberta Hübner und Rainer Wendl neue Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof

04.09.2023

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Hübner den Vorsitz des X. Senats übertragen, dessen Zuständigkeit die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie Streitfälle in den Bereichen der Sonderausgaben und der Alterseinkünfte umfasst. Herr Wendl übernimmt den Vorsitz des III. Senats, der sich mit der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, der Gewerbesteuer von Kör-perschaftsteuerpflichtigen sowie dem Kindergeld befasst.

Roberta Hübner begann ihre berufliche Laufbahn in der Rechtsabteilung eines Hamburger Unternehmens und war anschließend als Rechtsanwältin in Frankfurt tätig. 1996 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein, wo ihr 1999 das Amt einer Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) übertragen wurde. Im Mai 2002 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof im September 2009 angehörte.

Im Bundesfinanzhof war Roberta Hübner zunächst Mitglied des X. Senats und wechselte im Jahre 2018 in den hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Ein-heitsbewertung zuständigen II. Senat.

Der aus München stammende Rainer Wendl trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften im April 1992 in den höheren Dienst der bayerischen Finanzverwaltung ein. Von November 1992 bis Juli 1998 war er in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen tätig und anschließend als Sachgebietsleiter an einem Finanzamt eingesetzt. Im November 2002 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit und war als Richter am Finanzgericht München tätig.

Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im September 2011 war er Mitglied des III. Senats.

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