Treffen der Präsidenten der obersten deutschen und russischen Gerichte in Moskau
Bundesgerichtshof
Der Präsident des Bundesgerichtshofs
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Der Präsident des Bundessozialgerichts
Der Präsident des Bundesfinanzhofs
Die Präsidenten der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und ein Vertreter
des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland trafen sich auf
Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 16.-18. Januar 2006 in Moskau mit
den Präsidenten des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtes und des
Obersten Wirtschaftgerichtes der Russischen Föderation.
Themen des Gedankenaustausches waren insbesondere verfassungsrechtliche
Fragen des Steuerrechts und des Arbeitsrechts, das Verhältnis zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Fragen der gegenseitigen
Anerkennung von Gerichtsentscheidungen sowie der Rechtshilfe.
Die Gespräche fanden in einer Atmosphäre kollegialer Offenheit statt. Sie
waren von der Erkenntnis geprägt, dass im Prozess der Globalisierung
staatliche Grenzen ihre Funktionen der Abschottung und Trennung immer
stärker verlieren.
Die Präsidentin/Präsidenten des Bundesgerichtshofes, G. Hirsch, des
Bundesverwaltungsgerichts, E. Hien, des Bundesarbeitsgerichts, I. Schmidt,
des Bundessozialgerichts, M. von Wulffen, und der Vizepräsident des
Bundesfinanzhofes, W. Wagner, waren sich mit den Präsidenten der Obersten
Gerichte der Russischen Föderation einig, dass rechtsstaatliche Garantien,
insbesondere ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz und Rechtssicherheit,
Voraussetzung sind für eine Fortentwicklung der guten wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen den beiden Ländern.
Das Treffen ist Ausdruck des hohen Interesses, das die Russische Föderation
und Deutschland der Kenntnis der beiderseitigen Rechtssysteme
entgegenbringen. Der Meinungsaustausch soll auch in den kommenden Jahren
fortgesetzt werden.
Bundesgerichtshof
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Angela Haasters
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