Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl neue Vorsitzende des Siebten Senats
Das Präsidium des Bundesarbeitsgerichts hat die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Frau Edith Gräfl mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 dem Siebten Senat zugeteilt.
Frau Gräfl, die seit Juli 2010 den für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Dritten Senat geleitet hat, übernimmt den Vorsitz im Siebten Senat, dem sie bereits von 2002 bis 2010 angehörte. Der Siebte Senat ist im Wesentlichen zuständig für formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung.
Erfurt, den 1. Oktober 2014