Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Freitag im Ruhestand

30.10.2009

Bundesarbeitsgericht

Mit Ablauf des 31. Oktober 2009 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Freitag in den Ruhestand getreten.

Herr Dr. Freitag wurde im Oktober 1945 in Berlin geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und Promotion trat er im Juli 1973 in den richterlichen Dienst ein und wurde Richter am Arbeitsgericht Berlin. Während dieser Zeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für zwei Jahre an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Herr Dr. Freitag wurde im Dezember 1984 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin ernannt und im Februar 1986 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. In seiner langen Zugehörigkeit zum Bundesarbeitsgericht gehörte Herr Dr. Freitag dem Vierten, dem Zehnten und dem Sechsten Senat als Richter an. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht im Januar 1998 leitete er den Zehnten Senat.

Hier hat er die Rechtsprechung zu Sonderzahlungen, den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien und dem Wettbewerbsrecht nachhaltig geprägt. Insbesondere ist die befriedende Aufarbeitung der damit zusammenhängenden Probleme der Nach-Wendezeit in den neuen Bundesländern sowie derjenigen, die mit der Geltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Zusammenhang mit der transnationalen Unternehmensbetätigung zunehmend entstanden, maßgeblich sein Verdienst.

Als Mitglied des Präsidiums, des Präsidialrats, des Richterrats und als Vorsitzender der Herausgebergemeinschaft der amtlichen Entscheidungssammlung hat sich Herr Dr. Freitag über viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Darüber hinaus ist er durch zahlreiche Publikationen in der Fachöffentlichkeit hervorgetreten.

Erfurt, den 30. Oktober 2009

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