Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Friedhelm Rost im Ruhestand
Bundesarbeitsgericht
Mit Ablauf des 30. April 2009 ist der Vorsitzende Richter am
Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Friedhelm Rost in den Ruhestand
getreten.
Prof. Dr. Rost wurde im April 1944 in Korbach/Waldeck geboren.
Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten
Marburg und Göttingen und wurde 1972 promoviert. Im April
1973 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab.
Seit Juli 1973 war Prof. Dr. Rost in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.
Nach einer zweijährigen Beschäftigung als wissenschaftlicher
Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht war er ab 1975
Richter in der Hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit, zunächst als
Richter am Arbeitsgericht in Marburg und ab November 1979
als Direktor dieses Gerichts. Seit Februar 1986 war er Vorsitzender
Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht.
Im Jahre 1991 wurde Prof. Dr. Rost zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und gehörte
überwiegend dem für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen
Ersten Senat an. Am 1. Oktober 2000 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und leitet
seit dem den für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat. Als Vorsitzender dieses
Senats hat Prof. Dr. Rost die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht maßgeblich und nachhaltig
geprägt. Sein Wirken führte in dem von starken Interessengegensätzen gekennzeichneten
Rechtsgebiet zu ausgleichenden und für die Arbeitswelt erkennbar gut handhabbaren
Lösungen. Dafür hat Prof. Dr. Rost sowohl bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch in
der Arbeitsrechtswissenschaft große Anerkennung gefunden.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Rost als Autor vor allem auf dem Gebiet des
Kündigungsschutzrechts in Erscheinung getreten. Als Honorarprofessor hält er zudem seit
vielen Jahren Vorlesungen zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsgerichtsverfahren.
Als Mitglied des Präsidiums und des Richterrats hat sich Herr Prof. Dr. Rost über lange Jahre
für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand
und seine Kollegialität hoch geschätzt. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit seinem
Ausscheiden einen Richter, der sich um die Rechtsprechung und das Arbeitsrecht große
Verdienste erworben hat.