Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Friedhelm Rost im Ruhestand

04.05.2009

Bundesarbeitsgericht

Mit Ablauf des 30. April 2009 ist der Vorsitzende Richter am

Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Friedhelm Rost in den Ruhestand

getreten.

Prof. Dr. Rost wurde im April 1944 in Korbach/Waldeck geboren.

Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten

Marburg und Göttingen und wurde 1972 promoviert. Im April

1973 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab.

Seit Juli 1973 war Prof. Dr. Rost in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.

Nach einer zweijährigen Beschäftigung als wissenschaftlicher

Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht war er ab 1975

Richter in der Hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit, zunächst als

Richter am Arbeitsgericht in Marburg und ab November 1979

als Direktor dieses Gerichts. Seit Februar 1986 war er Vorsitzender

Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht.

Im Jahre 1991 wurde Prof. Dr. Rost zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und gehörte

überwiegend dem für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen

Ersten Senat an. Am 1. Oktober 2000 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und leitet

seit dem den für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat. Als Vorsitzender dieses

Senats hat Prof. Dr. Rost die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht maßgeblich und nachhaltig

geprägt. Sein Wirken führte in dem von starken Interessengegensätzen gekennzeichneten

Rechtsgebiet zu ausgleichenden und für die Arbeitswelt erkennbar gut handhabbaren

Lösungen. Dafür hat Prof. Dr. Rost sowohl bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch in

der Arbeitsrechtswissenschaft große Anerkennung gefunden.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Rost als Autor vor allem auf dem Gebiet des

Kündigungsschutzrechts in Erscheinung getreten. Als Honorarprofessor hält er zudem seit

vielen Jahren Vorlesungen zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsgerichtsverfahren.

Als Mitglied des Präsidiums und des Richterrats hat sich Herr Prof. Dr. Rost über lange Jahre

für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand

und seine Kollegialität hoch geschätzt. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit seinem

Ausscheiden einen Richter, der sich um die Rechtsprechung und das Arbeitsrecht große

Verdienste erworben hat.

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