Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D. Prof. Dr. Ludwig Schmidt verstorben
Nr. 91 vom 9. November 2011
Am 5. November 2011 ist der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof a.D. Prof. Dr. Ludwig Schmidt im Alter von 83 Jahren in Baldham bei München verstorben.
Der gebürtige Münchner wurde im Jahr 1971 zum Bundesrichter gewählt. Zuvor hatte er im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen das wichtige Referat für Betriebsprüfung und Körperschaftsteuer geleitet. Im Bundesfinanzhof war er zunächst Mitglied im u.a. für die Besteuerung von Personengesellschaften befassten IV. Senat. Nach dem Vorsitz im für Ertragsteuern zuständigen III. Senat (ab Januar 1987) übernahm er ab 1989 den Vorsitz im I. Senat und damit wieder Auslegungsfragen zum Körperschaftsteuer- und Außensteuerrecht.
Prof. Dr. Schmidt zählt zu den großen Richterpersönlichkeiten des Bundesfinanzhofs, der die Rechtsprechung wesentlich mit geprägt und entscheidende Impulse für die Fortentwicklung des Steuerrechts gegeben hat. Fachkompetenz und unnachahmlicher Stil als Vortragender und Schriftsteller machten ihn zu einem der meist gehörtesten und –gelesenen Autoren im Ertragsteuerrecht, nicht zuletzt mit dem von ihm herausgegebenen Kommentar zum Einkommensteuerrecht.
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