XYNeue Richter beim Bundesfinanzhof

02.10.2013

Pressemitteilung Nr. 67/2013 vom 2. Oktober 2013

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 sind die Richter am Finanzgericht Dr. Christian Levedag und Dr. Nils Trossen vom Bundespräsidenten zu Richtern am Bundesfinanzhof ernannt worden.

Dr. Christian Levedag absolvierte nach dem zweiten juristischen Staatsexamen ein Auslandsstudium an der University of London zum Erwerb der Qualifikation „Master of Laws“. Im Mai 2000 wurde er mit der Dissertation „Die Begünstigung der gewerblichen Einkünfte“ zum Dr. jur. promoviert. Im Anschluss an eine vierjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht nahm Herr Dr. Levedag im August 2004 seine richterliche Tätigkeit beim Finanzgericht Köln auf, dem er – unterbrochen durch eine vierjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof (2008 bis 2011) – bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof angehörte.

Dr. Nils Trossen begann seine berufliche Laufbahn nach der Referendarzeit im Dezember 1998 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Juli 1999 wurde er zum Dr. jur. promoviert, im Jahr 2003 absolvierte er die Steuerberaterprüfung. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Sachgebietsleiter an einem Finanzamt und als Referent für Einkommensteuer in der Oberfinanzdirektion Düsseldorf wechselte er im Juli 2002 als Richter an das Finanzgericht Düsseldorf. Während seiner Düsseldorfer Zeit war Dr. Trossen dreieinhalb Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Finanzgericht hat er neben seiner richterlichen Tätigkeit u.a. Aufgaben der Gerichtsverwaltung und die Funktion des Pressereferenten wahrgenommen.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Levedag dem vornehmlich für die Besteuerung von Kapitaleinkünften sowie von selbständigen Einkünften natürlicher Personen und von Personengesellschaften zuständigen VIII. Senat zugewiesen. Herr Dr. Trossen wird Mitglied im IX. Senat, der im Wesentlichen für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalanteilen sowie der Besteuerung von sonstigen Einkünften zuständig ist.

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