100 % Quote für Insolvenzgläubiger erreicht

01.08.2008

Nacke Leffler Rechtsanwälte

Diese Ankündigung des Insolvenzverwalters der Airport Berlin-Neuhardenberg GmbH wird wohl nicht nur bei den 56 anerkannten Gläubigern der Betreibergesellschaft des ostbrandenburgischen Flugplatzes Neuhardenberg positive Resonanz finden. Denn nach nur gut einjähriger Verfahrensdauer und trotz der seinerzeit vorgefundenen komplexen Sach- und Rechtslage sowie der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens können die Gläubiger nun mit einem vollständigen Ausgleich der aufgelaufenen Verbindlichkeiten rechnen, wie Rechtsanwalt Rolf Nacke von der Berliner Wirtschaftsrechtskanzlei Nacke & Leffler bestätigte.

Dies gilt für alle Insolvenzgläubiger, die im laufenden Insolvenzverfahren Forderungen zur Tabelle angemeldet haben und deren Ansprüche nach Überprüfung seitens der Insolvenzverwaltung als berechtigt festgestellt werden konnten. Dieser Tage wird daher ein Betrag in Höhe von insgesamt € 188.928,55 aus der Insolvenzmasse zugunsten der verschiedenen Gläubiger ausgekehrt. Anschließend wird das Insolvenzgericht voraussichtlich auch sog. nachrangige Gläubiger gemäß § 39 InsO gesondert zur Anmeldung ihrer Ansprüche auffordern. Nachrangig sind u. a. Ansprüche auf Zinsen und wegen Erstattung von Kosten, welche den Gläubigern erst für den Zeitraum ab der Verfahrenseröffnung zustehen.

Dem Insolvenzverwalter war es gelungen, trotz der Insolvenzverfahrenseröffnung im Mai 2007 den Flugbetrieb im Wege eines kurzfristig erarbeiteten Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem fachkundigen Drittunternehmen aufrechtzuerhalten. Nach systematischer Aufarbeitung der schuldnerischen Geschäftsunterlagen und Klärung diverser Rechtsfragen konnten schließlich im Rahmen eines geordneten Bieterverfahrens mit internationaler Beteiligung mehrere ernsthafte Erwerbsinteressenten ermittelt und schließlich die Verwertung der Flugplatz-Nutzungsrechte zugunsten der Insolvenzmasse durch Verkauf an das dänische Unternehmen Airport Development A/S vollzogen werden. Der vollständige Abschluss des Insolvenzverfahrens ist für die nächsten Monate zu erwarten.

Dem Flugplatzstandort Neuhardenberg wird für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der strukturschwachen und überwiegend landwirtschaftlich geprägten Oderbruch-Region im Osten des Landes Brandenburg von Wirtschaftsvertretern, Politikern und der ortsansässigen Bevölkerung eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Für die Erhaltung und weitere Entwicklung des Flugplatzes engagieren sich Kommunalpolitiker, Einwohner Neuhardenbergs, ehemalige Flugplatzmitarbeiter, eine Bürgerinitiative, Flugsportbegeisterte und Vereine. Dieser starke Rückhalt in der Region hat sich auch im Insolvenzverfahren positiv bemerkbar gemacht. „Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund bin ich als Insolvenzverwalter natürlich besonders erfreut, dass das Verfahren so zügig und mit optimalen Ergebnissen für die betroffenen Gläubiger bearbeitet werden konnte“, kommentiert Rechtsanwalt Nacke den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens. Nacke befasst sich seit mehr als zwanzig Jahren mit der praktischen Umsetzung von Aufgabenstellungen im Gesamtvollstreckungs- und Sanierungsrecht und hat erst kürzlich den Berliner Fachverlag „Purschke + Hensel GmbH“ im laufenden Insolvenzverfahren und mit ebenfalls hundertprozentiger Ausschüttungsquote erfolgreich saniert.

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