50-jähriges Anwaltsjubiläum – GvW Graf von Westphalen gratuliert seinem Partner Dr. Klaus Landry

22.05.2018

18.05.2018

Gestern hat der Hamburger Partner Dr. Klaus Landry in der Elbphilarmonie sein 50-jähriges Anwaltsjubiläum gefeiert. Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen, für die Herr Dr. Landry seit seiner Anwaltszulassung im Jahre 1968 tätig ist, hatte in das Foyer des kleinen Konzertsaals geladen.

Etwa 150 Weggefährten würdigten hier das Lebenswerk und die Verdienste des Jubilars – als erfolgreicher Anwalt, engagierter Ehrenamtler, Kenner und Förderer der Kulturszene und geschätzter Partner und Freund. Otmar Kury, ehem. Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Prof. Dres. h. c. Manfred Lahnstein, Bundesfinanzminister a.D. und Vorsitzender des Kuratoriums der Zeit-Stiftung, sowie Frau Gesa Engelschall, geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung, richteten neben den GvW-Partnern Dr. Ronald Steiling und Dr. Lothar Harings ihre persönlichen Worte an Herrn Dr. Landry und seine Gäste. Zu diesen zählten auch der Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Till Steffen sowie die Präsidenten des Finanzgerichts Hamburg, des Oberlandesgerichts und des Landgerichts.

Das Konzert des international erfolgreichen Bratschisten Nils Mönkemeyer und seines Partners William Youn am Piano gab dem Jubiläum einen feierlichen Rahmen. Die beiden Musiker gehören auch zu den langjährigen Begleitern von Herrn Dr. Landry, der sich seit Jahrzehnten intensiv u.a. in der Hamburger Kulturszene engagiert. So ist er Vorsitzender des Vorstands der Hamburgischen Kulturstiftung, Aufsichtsratsmitglied des Hamburger Thalia Theaters, Botschafter der Hamburgischen Vereinigung der Freunde der Kammermusik e.V. und Mitglied der Freien Akademie der Künste in Hamburg, deren Präsident Ulrich Greiner sich auch unter den Gästen befand.

Der Fachanwalt für Steuerrecht hat für GvW mehr als 60 Entscheidungen bei den Europäischen Gerichten im Europarecht und Zollrecht erstritten und gilt als einer der anwaltlichen Pioniere des Europarechts. Dazu hat er die Sozietät maßgeblich auf ihrem Weg zu einer vollintegrierten Kanzlei mit mehreren nationalen und internationalen Standorten begleitet. Wie kaum ein anderer steht Dr. Landry für das Ehrenamt: Neun Jahre lang war er Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Auch um die Wissenschaft machte sich Dr. Landry als Mitglied der Gründungskommission und des Kuratoriums der Bucerius Law School sowie als Mitglied des Kuratoriums des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht verdient.

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