Abgasskandal: BGH entscheidet erstmals zugunsten von

22.04.2022

Berlin-Schönefeld, 21. April 2022. Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde aktuell Klarheit bezüglich der Rechtsansprüche von Leasingnehmern wegen des Abgasskandals geschaffen. “Endlich genießen auch Leasingnehmer Rechtssicherheit, wenn es um die Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geht.

Damit ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des größten Wirtschaftsskandals der deutschen Geschichte ein weiteres Stück vorangekommen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei unter anderem für das erste BGH-Urteil im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verantwortlich ist.  

 

 

Rechtsanwalt ordnet BGH-Entscheidung ein 

 

“Die BGH-Richter haben heute entschieden, dass auch Leasingnehmer wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn diese ihr manipuliertes Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Skandals übernommen haben. In diesem Fall haben Verbraucher die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem gezahlten Kaufpreis orientiert. Die geleisteten Leasingraten können sich Verbraucher hingegen nicht erstatten lassen. 

 

Dafür müssen sich Kläger auch keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer während der Leasingzeit anrechnen lassen. Dies betrifft lediglich den Zeitraum zwischen dem Fahrzeugkauf und der Klage. Eine sogenannte Nutzungsentschädigung müssen sich Verbraucher von der fälligen Entschädigungssumme abziehen lassen, weil die manipulierten Fahrzeuge trotz des Skandals genutzt werden konnten. Dadurch erlitten die Fahrzeuge einen natürlichen Wertverlust, der auch ohne den Abgasskandal erfolgt wäre. 

 

Von der aktuellen Entscheidung profitieren nicht nur Kläger aus laufenden Verfahren, sondern auch Verbraucher, die ihre Rechte bislang noch nicht durchgesetzt haben. So haben beispielsweise viele Halter von manipulierten Fiat-, VW-, Mercedes-Benz und Porsche-Autos noch immer die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte empfehlen betroffenen PKW-Haltern unbedingt, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen, um eine mögliche Verjährung ihrer bestehenden Ansprüche zu vermeiden.” 

 

 

Das sind die Hintergründe der BGH-Verfahren 

 

Insgesamt haben sich die BGH-Richter heute mit drei ähnlichen Fällen befasst. Alle Kläger hatten Autos, die mit dem nachweislich manipulierten VW-Motor EA189 ausgestattet sind, geleast und diese nach Ablauf ihrer Leasingverträge übernommen. Während eine Klägerin ihr Fahrzeug bereits im Jahr 2013 kaufte, erwarben die anderen Kläger ihre Autos erst Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Jahr 2015.  

 

Alle drei Kläger haben von VW Schadensersatz im Gegenzug für die Rückgabe ihres Fahrzeugs gefordert und waren damit in der Vorinstanz überwiegend erfolgreich. Nun mussten sich die BGH-Richter abschließend mit den drei Konstellationen befassen. Zum ersten Mal befassten sich die obersten Zivilrichter Deutschlands mit den Schadensersatzansprüchen von Leasingnehmern, die ihre illegal manipulierten Fahrzeuge übernommen haben. 

  

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals 

 

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden. 

 

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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