Abgasskandal-Urteil: Kein Restschadensersatzanspruch bei Gebrauchtwagen

11.02.2022

Berlin-Schönefeld, 10. Februar 2022. Wer Schadensersatzansprüche wegen eines illegal manipulierten Gebrauchtwagens durchsetzen möchte, kann dies nur innerhalb der dreijährigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist tun und hat anschließend keinen Anspruch auf sogenannte Restschadensersatzansprüche. 

Diese Entscheidung haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) aktuell verkündet. “Das bedeutet jedoch nicht, dass sich Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals gar nicht durchsetzen lassen”, betont der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei fast 30.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.  

 

 

Restschadensersatzansprüche bestehen für Neuwagenkäufer 

 

“Neuwagenkäufer haben trotz der heutigen Entscheidung beste Aussichten auf die erfolgreiche Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen. Finanzielle Entschädigungen wegen des Abgasskandals können Verbraucher teilweise sogar noch heute durchsetzen, denn Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf einklagen”, führt Goldenstein fort und ergänzt: 

 

“Indem Volkswagen manipulierte Autos verkaufte, optimierte der Konzern die eigenen Margen. Schließlich hätten die betrogenen PKW-Besitzer sicher deutlich weniger für ihre Fahrzeuge bezahlt, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen soll Verbrauchern daher ermöglichen, für diese wirtschaftliche Bereicherung entschädigt zu werden.   

 

Die BGH-Richter haben heute ausgeführt, dass diese wirtschaftliche Bereicherung bei Gebrauchtwagen nicht erfolgte, denn an einem Weiterverkauf verdient Volkswagen im Normalfall nicht mit. Bei Neuwagen sieht die Situation allerdings anders aus. Deshalb haben mehrere Oberlandesgerichte bereits die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen bestätigt. Auch die BGH-Richter werden sich schon am 21. Februar 2022 mit der Thematik befassen und dann endgültig für Rechtssicherheit sorgen. Alles andere als eine verbraucherfreundliche Entscheidung wäre eine Überraschung.” 

 

 

Das sind die Hintergründe der BGH-Verfahren 

 

Die BGH-Richter haben sich heute mit fünf ähnlichen Fällen befasst. Alle Kläger erwarben vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gebrauchte Autos, die mit dem nachweislich manipulierten Diesel-Motor des Typs EA189 ausgestattet wurden.  

 

Die Kläger gingen allesamt juristisch gegen Volkswagen vor und forderten wegen des Abgasskandals Schadensersatz. Vier der Kläger reichten ihre Klage im Jahr 2020 ein. Ein Kläger klagte im Dezember 2019. Während die vier Klagen aus dem Jahr 2020 als definitiv verjährt eingestuft wurden, verweist der BGH die fünfte Klage an das Berufungsgericht zurück. Dort soll geklärt werden, ob die Verjährungsfrist in dem Einzelfall möglicherweise noch nicht eingetreten war. 

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals 

 

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden. 

 

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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