Allen & Overy berät Knoll im Rechtsstreit um Bauhaus-Klassiker von Marcel Breuer

30.01.2006

Allen & Overy

Die internationale Anwaltsgesellschaft Allen & Overy LLP vertritt die Knoll International S.p.A.

(Mailand) im Prozess um die Rechte an dem berühmten Bauhaus-Hocker von Marcel Breuer. Nun hat

der Urheberrechtssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 24. Januar 2006 im Wesentlichen die

erstinstanzliche Entscheidung bestätigt: Knoll International hat gegen die TECTA Axel und Werner

Bruchhäuser oHG (Lauenförde) ein Verbot erwirkt, das 1925 von Marcel Breuer entworfene

Stahlrohrmöbel „Laccio“ weiter zu produzieren und in den Verkehr zu bringen. Gleichzeitig muss

TECTA, die den Design-Klassiker unter der Bezeichnung „B 9“ vertrieben hat, Schadensersatz

zahlen. Auch wurde TECTA zur Auskunftserteilung und zur Vernichtung des Restbestands verurteilt.

Dieser Rechtsstreit hat in erster und zweiter Instanz zu besonderer Aufmerksamkeit in den Medien

und in der kunst- und designinteressierten Öffentlichkeit geführt, weil TECTA noch vor rund vier

Jahren vor dem gleichen Senat zu eigenen Gunsten eine Entscheidung gegen die Firma LC Stendal

erwirkt hatte, die den Design-Klassiker ebenfalls vervielfältigt hatte. TECTA hatte sich seinerzeit auf

einen mit der Witwe Marcel Breuers kurz vor deren Tod abgeschlossenen Lizenzvertrag berufen und

anschließend auf gleicher Basis Knoll International abgemahnt, wo die Stahlrohrmöbel seit über 40

Jahren im Programm sind. Knoll International konnte nun in zweiter Instanz nachweisen, über ältere,

noch auf Marcel Breuer selbst zurückführende Rechte zu verfügen.

Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf andere gerichtliche und außergerichtliche Verfahren,

die Knoll International gegen Anbieter nicht autorisierter Nachbildungen von Möbeldesigns Marcel

Breuers und Mies van der Rohes führt.

Knoll International S.p.A wurde von Allen & Overy LLP durch den Hamburger Partner Dr. Henning

Harte-Bavendamm und den Hamburger Associate Dr. Michael Goldmann vertreten.

Prozessbevollmächtigte der TECTA Axel und Werner Bruchhäuser oHG waren die Rechtsanwälte

Krieger Mes & Graf von der Groeben (Düsseldorf). Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Düsseldorf, 20. Zivilsenat, war Herr Wilhelm Berneke.

Anmerkungen für den Herausgeber:

Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit über 4.850 Mitarbeitern einschließlich

420 Partnern an 25 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Hamburg und Frankfurt mit über 120 Anwälten,

darunter 26 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale

Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht

und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung

bezieht sich „Allen & Overy“ auf „Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen“. Die

genannten Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP

und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Henning Harte-Bavendamm, Partner, Hamburg,

 

Tel.: 040/82221-2158,

 

E-Mail: henning.hartebavendamm@

allenovery.com

 

 

oder an

 

 

Dr. Eva Salzer, Public Relations Consultant,

 

Frankfurt am Main,

 

Tel: 069/2648-5393,

 

E-Mail:

eva.salzer@allenovery.com

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