Allen & Overy berät Knoll im Rechtsstreit um Bauhaus-Klassiker von Marcel Breuer
Allen & Overy
Die internationale Anwaltsgesellschaft Allen & Overy LLP vertritt die Knoll International S.p.A.
(Mailand) im Prozess um die Rechte an dem berühmten Bauhaus-Hocker von Marcel Breuer. Nun hat
der Urheberrechtssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 24. Januar 2006 im Wesentlichen die
erstinstanzliche Entscheidung bestätigt: Knoll International hat gegen die TECTA Axel und Werner
Bruchhäuser oHG (Lauenförde) ein Verbot erwirkt, das 1925 von Marcel Breuer entworfene
Stahlrohrmöbel Laccio weiter zu produzieren und in den Verkehr zu bringen. Gleichzeitig muss
TECTA, die den Design-Klassiker unter der Bezeichnung B 9 vertrieben hat, Schadensersatz
zahlen. Auch wurde TECTA zur Auskunftserteilung und zur Vernichtung des Restbestands verurteilt.
Dieser Rechtsstreit hat in erster und zweiter Instanz zu besonderer Aufmerksamkeit in den Medien
und in der kunst- und designinteressierten Öffentlichkeit geführt, weil TECTA noch vor rund vier
Jahren vor dem gleichen Senat zu eigenen Gunsten eine Entscheidung gegen die Firma LC Stendal
erwirkt hatte, die den Design-Klassiker ebenfalls vervielfältigt hatte. TECTA hatte sich seinerzeit auf
einen mit der Witwe Marcel Breuers kurz vor deren Tod abgeschlossenen Lizenzvertrag berufen und
anschließend auf gleicher Basis Knoll International abgemahnt, wo die Stahlrohrmöbel seit über 40
Jahren im Programm sind. Knoll International konnte nun in zweiter Instanz nachweisen, über ältere,
noch auf Marcel Breuer selbst zurückführende Rechte zu verfügen.
Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf andere gerichtliche und außergerichtliche Verfahren,
die Knoll International gegen Anbieter nicht autorisierter Nachbildungen von Möbeldesigns Marcel
Breuers und Mies van der Rohes führt.
Knoll International S.p.A wurde von Allen & Overy LLP durch den Hamburger Partner Dr. Henning
Harte-Bavendamm und den Hamburger Associate Dr. Michael Goldmann vertreten.
Prozessbevollmächtigte der TECTA Axel und Werner Bruchhäuser oHG waren die Rechtsanwälte
Krieger Mes & Graf von der Groeben (Düsseldorf). Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Düsseldorf, 20. Zivilsenat, war Herr Wilhelm Berneke.
Anmerkungen für den Herausgeber:
Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit über 4.850 Mitarbeitern einschließlich
420 Partnern an 25 Standorten weltweit.
Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Hamburg und Frankfurt mit über 120 Anwälten,
darunter 26 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale
Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht
und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung
bezieht sich Allen & Overy auf Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen. Die
genannten Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP
und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Henning Harte-Bavendamm, Partner, Hamburg,
Tel.: 040/82221-2158,
E-Mail: henning.hartebavendamm@
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oder an
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Frankfurt am Main,
Tel: 069/2648-5393,
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eva.salzer@allenovery.com