Allen & Overy berät MLP SE bei der Übertragung des Teilbetriebs „Makler“ von der MLP Finanzdienstleistungen AG auf die MLP Finanzberatung SE
Frankfurt am Main, 30. November 2017. Allen & Overy LLP hat den Finanzdienstleister MLP SE bei der Übertragung seines Teilbetriebs „Makler“ von der MLP Finanzdienstleistungen AG („FDL“) auf die MLP Finanzberatung SE („FBR“) beraten. FDL und FBR sind beide 100%-ige Tochtergesellschaften der MLP SE. Die Übertragung des Teilbetriebs erfolgte als Abspaltung zur Aufnahme nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Dadurch wird das regulierte Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft in der einen und das sonstige Makler- und Beratungsgeschäft in der anderen Gesellschaft konzentriert. Ziel ist die deutliche Steigerung der freien aufsichtsrechtlichen Eigenmittel.
Dabei wurde mit Blick auf das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren Neuland betreten. Bei der FBR handelt es sich um eine Vorrats-SE, die ohne Arbeitnehmer errichtet wurde. Bei der Aktivierung einer solchen Vorrats-SE ist das Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem SE-Beteiligungsgesetz nachzuholen. Die Einzelheiten dazu waren bisher nicht praxiserprobt.
Die MLP SE fand mithilfe des Allen & Overy-Teams um Arbeitsrechtspartner Dr. Hans-Peter Löw einen Weg, durch den die rechtlichen Risiken vermieden und die zeitlichen Vorgaben eingehalten werden konnten.
Das Allen & Overy-Team umfasste neben Partner Dr. Hans-Peter Löw (Arbeitsrecht) und Counsel Dr. Andre Wandt (Corporate, beide Federführung) Counsel Dr. Katharina Stüber (Corporate) und Associate Martin Rützel (Arbeitsrecht, alle Frankfurt).