Allen & Overy vertritt SAP im Eilverfahren erfolgreich vor Gericht

14.12.2006

Allen & Overy

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann mit Eintragung im Handelsregister wirksam werden

Frankfurt am Main, 13. Dezember 2006. Die internationale Anwaltsgesellschaft Allen & Overy LLP hat die SAP AG erfolgreich in einem aktienrechtlichen Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe vertreten. Dem Beschluss des 7. Zivilsenats des OLG zufolge darf die am 9. Mai 2006 von der SAP-Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln trotz der Anfechtungsklagen zweier Aktionäre in das Handelsregister eingetragen werden. Nach Auffassung des Gerichts sind die Klagen der Aktionäre gegen die Kapitalaufstockung offensichtlich unbegründet; außerdem überwiege das Eintragungsinteresse der Gesellschaft. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.2006 – 7 W 78/06 –)

Die SAP-Hauptversammlung hatte im Mai dieses Jahres mit überragender Mehrheit eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um den dreifachen Betrag des bisherigen Grundkapitals beschlossen. Die Kapitalerhöhung soll durch die Umwandlung von Teilbeträgen aus der Kapitalrücklage und den anderen Gewinnrücklagen erfolgen. Mit ihren Anfechtungsklagen behaupteten die Aktionäre formelle und materielle Beschlussmängel und blockierten die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.

Mit ihrem Freigabeantrag nach § 246a AktG begehrte SAP die gerichtliche Feststellung, dass die erhobenen Klagen der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister nicht entgegenstehen. In erster Instanz hatte das Landgericht Heidelberg im September 2006 dem Freigabeantrag stattgegeben. Die dagegen eingelegten Beschwerden der Aktionäre hat das OLG Karlsruhe nun mit seiner Entscheidung, die rechtskräftig ist, verworfen.

„Die OLG-Richter haben in einem ausgezeichnet begründeten Beschluss das Interesse unserer Mandantin und ihrer Aktionäre am Wirksamwerden der Kapitalerhöhung über das Blockadeinteresse der beiden Kläger gestellt. Wir freuen uns, dass das Gericht in diesem wichtigen Mandat unserer Argumentation gefolgt ist“, so Dr. Hans-Christoph Ihrig, Partner im Frankfurter Büro von Allen & Overy.

Das Allen & Overy-Team steht unter der Leitung von Dr. Hans-Christoph Ihrig, unterstützt von den Associates Dr. Jens Wagner und Kai-Alexander Heeren.

Anmerkungen für den Herausgeber:

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Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.000 Mitarbeitern einschließlich circa 450 Partnern an 25 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Hamburg und Frankfurt mit über 140 Anwälten, darunter 28 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht sich „Allen & Overy“ auf „Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen“. Die genannten Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.

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Dr. Hans-Christoph Ihrig, Partner, Frankfurt am Main, Tel.: 069/2648 5920, E-Mail: hans-christoph.ihrig@allenovery.com

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