Anchor begleitet Möbelhersteller Gwinner bei Sanierung in Eigenverwaltung

27.09.2023

Pfalzgrafenweiler Das Amtsgericht Rottweil hat am 14. September 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gwinner Wohndesign GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz.

Mit Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens sind Vincenz von Braun und Markus Fauser von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte und Anchor Management als Sanierungsgeschäftsführer von Gwinner bestellt worden. Derzeit erarbeiten sie mit allen Beteiligten ein umfassendes Sanierungskonzeptkonzept. Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt.

Bereits seit Mitte 2022 leitete Gwinner gemeinsam mit der Unternehmensberatung Anchor Management Maßnahmen zur Restrukturierung und Modernisierung ein. Diese zeigten bereits sichtbare Erfolge, konnten jedoch den extremen Umsatzrückgang der gesamten Möbelbranche im Jahr 2023 sowie die negativen Auswirkungen von in den Jahren davor getroffenen Entscheidungen nicht vollständig ausgleichen. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bietet dem Unternehmen die Chance, den bereits eingeschlagenen Pfad der Restrukturierung weiterzuverfolgen und eine Sanierung, unter Aufsicht eines Sachwalters und weiter unterstützt durch die Expertise von Anchor, selbst durchzuführen.

„Wir kennen die Möbelbranche und das Unternehmen sehr gut und werden die Restrukturierung von Gwinner in der Eigenverwaltung gezielt und konsequent fortsetzen. Wir sind zuversichtlich, mit Unterstützung unserer Geschäftspartner und unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters einen erfolgreichen Sanierungsprozess führen zu können“, erklärt Markus Fauser.

Die 140 Mitarbeitern sind über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind durch eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes gesichert.

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