ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz erstellt mit CMS Compliance-Rahmenrichtlinie für Aufsichtsgremien

07.03.2024

München – Die Gremienvorsitzenden der ARD haben sich auf eine Rahmenrichtlinie für die Mitglieder von Aufsichtsgremien geeinigt. Damit werden die staatsvertraglichen Vorgaben konkretisiert und eine Grundlage für eine gemeinsame Compliance-Kultur der Rundfunk- und Verwaltungsräte geschaffen. Inhalt der Richtlinie sind Verhaltensgrundsätze für Gremienmitglieder und Regelungen zum Verfahren bei möglichen Interessenkonflikten. Im Sinne größerer Transparenz sind Mitglieder der ARD-Aufsichtsgremien zudem angehalten, Informationen über ihre Tätigkeiten vor und während der Mitgliedschaft in Rundfunk- oder Verwaltungsrat im Internet zu teilen.

In einem nächsten Schritt sind die Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Anstalten dazu aufgerufen, die Empfehlungen der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz umzusetzen und individuell zu prüfen, ob aufgrund gesetzlicher, bereits vorhandener Regelungen oder gremienspezifischer Besonderheiten Ergänzungen vorzunehmen sind.

Ein CMS-Team mit Dr. Harald Potinecke und Laura Posch hat die Gremienvorsitzendenkonferenz sowie eine Arbeitsgemeinschaft von Gremienmitgliedern aller Anstalten beim Ausarbeiten der Compliance-Rahmenrichtlinie umfassend rechtlich beraten.

Ansprechpartner bei CMS Deutschland
Dr. Harald Potinecke, Partner
Laura Posch, Senior Associate, beide Compliance

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